“Beim Botschaftsverfahren werden lediglich 4,5 Prozent der Asylgesuche anerkannt”
Publiziert am 17. Mai 2013
GAST-BEITRAG von Gerhard Pfister *
Wir haben das Asylwesen nicht im Griff. Der Unmut in der Bevölkerung ist gross. Ein Asylverfahren dauert fast vier Jahre. 80 bis 90 Prozent der Gesuche werden abgelehnt, weil es keine Asylgründe gibt. Die Schweiz hat zusammen mit Schweden am meisten Asylbewerber pro Kopf in Europa. Die Gesuche haben letztes Jahr mit 28‘631 ein Rekordhoch erreicht. Die Kriminalität der Asylbewerber stieg 2012 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent. Inzwischen gehen 12,6 Prozent der begangenen Straftaten in der Schweiz auf Personen im Asylbereich zurück – und das bei einem Bevölkerungsanteil von 0,5 Prozent! Abgesehen von einigen verblendeten Ideologen ist allen klar, dass der Handlungsbedarf im Asylwesen ausgewiesen ist.
Der Widerstand gegen die Revision ist umso unverständlicher, als dass alle Vorschläge dieser Revision von SP-Bundesrätin Sommaruga kommen. Und nicht nur sie wirbt für die Vorlage: Auch andere namhafte SP-Politiker wie Pascale Bruderer oder Hans Stöckli setzen sich für das neue Asylgesetz ein. Unter diesen Umständen ist es verantwortungslos, dass die SP alles ablehnt und die eigene Bundesrätin feige im Stich lässt.
Das sind die wesentlichen Punkte der Vorlage:
– Die Asylverfahren werden beschleunigt: Grundgedanke der Revision ist die Zentralisierung der Verfahren, welche die Asylverfahren deutlich verkürzen werden. In Bundeszentren versammeln sich sämtliche Spezialisten für die Asylabklärungen und ermöglichen so zügige Entscheide. Asylgesuche, die keine weiteren Abklärungen benötigen, können so im Schnellverfahren erledigt werden. Die aufwändige Verteilung auf die Kantone entfällt.
– Wehrdienstverweigerung und Desertion sollen nicht mehr als alleiniger Asylgrund gelten. Das ist eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil, das die Gesuche aus Eritrea förmlich explodieren liess. Es machte die Schweiz äusserst attraktiv im Vergleich zu andern europäischen Ländern. Die Präzisierung, dass die Wehrdienstverweigerung alleine nicht mehr zum Asyl qualifiziert, ist ein wichtiges Signal. Gleichzeitig bleibt garantiert, dass alle, die an Leib und Leben bedroht sind, weiterhin Asyl in der Schweiz erhalten.
– Es entfällt die Möglichkeit, auf einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Schweiz war bis vor kurzem das einzige europäische Land, das diese Option kannte. Als Konsequenz wurden die Schweizer Botschaften von Asylgesuchen überschwemmt. Alleine auf den Botschaften in Syrien und Ägypten wurden innerhalb kurzer Zeit 7000 bis 10‘000 Gesuche eingereicht – ein Ansturm dem die Botschaften nicht gewachsen sind. Der riesige Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Resultat, denn lediglich 4,5 Prozent der Asylgesuche werden über das Botschaftsverfahren anerkannt. Diese Flüchtlinge werden dank dem humanitären Visum weiterhin die Möglichkeit haben, in die Schweiz kommen.
– Es werden besondere Zentren für renitente Asylsuchende geschaffen. Davon profitiert nicht nur die lokale Bevölkerung rund um die Asylunterkünfte, sondern auch jene Asylsuchende, die sich anständig benehmen. Sie werden nicht mehr Opfer von Pöbeleien, Drohungen, sexuellen Belästigungen oder Lärm.
* Gerhard Pfister ist seit 2003 Nationalrat der CVP Zug. Nach Pfingsten erhält ein Gegner der Asylgesetzrevision, über die wir am 9. Juni abstimmen werden, die Möglichkeit, sich in einem Gast-Beitrag zu äussern.
Foto Gerhard Pfister: parlament.ch