Berner Spesenaffäre: Bei simplen Fällen gelingt das Aussitzen nicht

Publiziert am 26. Januar 2024

Die Berner Spesenaffäre wäre nie zu einer solchen geworden, wenn der Regierungsrat den «Kassensturz»-Auftritt genutzt und erklärt hätte, worum es wirklich geht. Stattdessen schwieg er. Als die Medienwelle rollte, war das Eindämmen über die Plattform X (früher Twitter) chancenlos. Eine Dekonstruktion.

Dank der Berner Kantonsregierung weiss inzwischen die halbe Nation, dass eine Banane unter Umständen bloss 20 Rappen kostet. Die Spesenaffäre sorgt für Kopfschütteln oder Erheiterung, und sie liefert ein dankbares Sujet für die Schnitzelbänkler. Ausserdem zeigt sie exemplarisch, was passiert, wenn ein Akteur einen simplen Fall aussitzen will.

Rückblende: Der «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF recherchierte 2023 über die Spesenkultur der sieben Berner Regierungsrätinnen und Regierungsräte. Die Redaktion hatte Einsicht in die Spesenabrechnungen verlangt, was die Staatskanzlei des Kantons Bern zunächst ablehnte, später aber doch Hand bot und alle Dokumente von 2018 bis 2021 herausgab.

Spätestens zu jenem Zeitpunkt hätten der Regierung und ihren Kommunikationsfachleuten klar sein müssen, dass irgendeinmal über dieses Thema berichtet wird. Sie hätten mehrere Monate Zeit gehabt, die Medienlogik zu antizipieren und die Reaktion in Ruhe vorzubereiten.

Die Einladung des «Kassensturz», an der Theke Auskunft zu geben, wollte kein Regierungsmitglied wahrnehmen. Das war ein folgenschwerer Fehler. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Sache zu erklären: Zunächst – natürlich! – eine Entschuldigung für die wenigen Fehlbuchungen aus den Jahren 2018 und 2019 mit geringen Beträgen (wie der Banane für 20 Rappen). Dann der Hinweis, dass die Spesenverordnung 2021 überarbeitet worden war. Anhand dieses Dokuments kann man aufzeigen, welche Spesen zur Pauschale gehören und welche einzeln abgerechnet werden. Mit anderen Worten: Die Abrechnungspraxis ist transparent und rechtens, moralinsaures Nachhaken wäre abgeprallt. Schliesslich hätte ein rhetorisch fitter Regierungsrat während des Live-Interviews erwähnen können, dass man in der Spesenverordnung neu einen Minimalbetrag festlegen will. (Just das hat der Regierungsrat am Mittwoch nun entschieden.)

Stattdessen schwieg die Gesamtregierung, während Regierungspräsident Philippe Müller die Plattform X und eine Parteiversammlung nutzte, um sich zu erklären, was prompt in die Medien schwappte. Als die Medienwelle schon am Rollen war, versuchte der Kommunikationsdienst des Kantons, sie mit Tweets zu dämmen. Nur ein Beispiel: «Es gibt kein Regierungsmitglied, das Kleinstbeträge als Spesen abrechnet – erst recht nicht systematisch.»

Passiert ist das vor Jahren in ein paar Einzelfällen eben doch – dumm gelaufen, ungeschickt und kakophonisch kommuniziert.

Die Story war viel zu süffig, um nicht sofort einzuschlagen. Im Zeitalter des Clickbait-Journalismus ist sie ein Geschenk. Praktisch alle anderen Medien sprangen auf, viele Beiträge haben einen spöttischen Unterton.

Machen wir zwei Schritte zurück: Dieser Fall ist Pipifax und die Story ist bei Lichte betrachtet dünn. Ein «Mea Culpa» im «Kassensturz», gefolgt von einer Einbettung an der Theke (das hat nicht mit einer Rechtfertigung zu tun) – so hätte sich kein Krisenherd entzündet. Nur das defensive Vorgehen der Regierung und die lamentable Kommunikation haben diesen Fall zur Spesenaffäre gemacht. Der Imageschaden ist angerichtet, und weil die Story so simpel ist, bleibt sie uns weit über die Fasnacht hinaus in Erinnerung.

Dieser Beitrag ist zuerst beim Online-Magazin «Persönlich» erschienen.

NACHTRAG: In der Kommentarspalte wird ergänzend ein Gast-Kommentar von Adrian Ritz, Professor für Public Management, sowie der FDP des Kantons Bern aufgeschaltet.

2 Replies to “Berner Spesenaffäre: Bei simplen Fällen gelingt das Aussitzen nicht”

  1. Gastkommentar – aus «Bund»/BZ vom 27. Januar 2024

    Regierungsschelte oder Medienhype? Replik zum Bananengate

    Adrian Ritz*

    Spesen von Regierungsmitgliedern sind heikel, und Ungereimtheiten vermögen das Vertrauen zu untergraben. Die Berichterstattungen zum aktuellen Berner Fall, der von den Medien in Anlehnung an die Finanzaffäre von 1984 zu einer grossen Spesenaffäre emporstilisiert wurde, haben eine gewisse Wirkung erzielt.

    In Onlinekommentaren und vor der TV-Kamera zeigten sich Herr und Frau Schweizer erstaunt bis erbost über das magistrale Verhalten. Die Reputation eines Regierungsrats, der einzelne Bananen und Weiteres im tiefen Rappen- und Frankenbereich abgerechnet haben soll, wird angegriffen.

    Das Vertrauen der Bevölkerung ist das höchste Gut, das eine Regierung kennt. Ihre Reputation ist Kapital, wenn es um die Legitimation ihrer Entscheide geht. Vertrauen in den Staat entsteht durch Personen und Institutionen; also durch Regierungspersonen, die Spesen korrekt abrechnen, und durch Prozesse, die dem Zweck eines Spesenreglements dienen.

    Was hat im aktuellen Berner Fall nicht funktioniert?

    So wie die Sachlage aussieht, waren die Personen nicht das Problem. Es scheint, dass kein unrechtmässiges Verhalten vorliegt, allenfalls etwas Kleinkrämerei. Aber ein Regierungsmitglied, bei dem innert dreier Jahre nur drei fragliche Spesenabrechnungen im Umfang von sieben Franken und fünfundfünfzig Rappen gefunden wurden, missbraucht nicht systematisch Steuergeld.

    Auch die anderen Regierungspersonen haben kaum Nennenswertes auf ihren Spesenzetteln. Mit Augenmass betrachtet, verursachen sie allesamt nicht die geringste Delle im 12-Milliarden-Haushalt des Kantons, auch wenn man den damit verbundenen Arbeitsaufwand berücksichtigt.

    Waren die Institutionen das Problem? Schon eher. Denn Regierungsmitglieder sollten solche Kleinstbeträge nicht abrechnen können.

    Auch wenn für Spesenabrechnungen nicht primär die Höhe der Spesen, sondern deren materieller Gehalt entscheidend ist, fehlt es in den institutionellen Regularien an Bandbreiten. Das Spesenreglement muss dem Schutz der Betroffenen dienen. Eine umfassendere Pauschalisierungsregel, Minimalgrenzen oder Nachhaken seitens Finanzabteilung und Finanzkontrolle sind nötig. Die Nüchternheit der regierungsrätlichen Medienmitteilung zeigt, darum und um nichts anderes geht es.

    Aus institutioneller Sicht ist auch die Rolle der Medien zu beleuchten. In einer Mediengesellschaft setzen diese vermehrt auf Personalisierung und Konfliktorientierung. Regierungshandeln steht von daher unter besonderer Medienaufmerksamkeit. Wie man aktuell sieht, wächst der mediale Resonanzkörper innert Kürze massiv an.

    Kritisch darf die Frage gestellt werden, ob die Medien ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen, wenn die krampfhafte Suche nach einer emotionalen Story nichts als bananengrosse Kleinigkeiten zutage fördert. Auf dem Höhepunkt wird der Meinungsjournalismus noch mit etwas Volkszorn untermalt und nährt sich selbst repetitiv aus Onlinekommentaren.

    Wäre nicht etwas sachbezogenere und multiperspektivische Berichterstattung für alle Beteiligten nachhaltiger? Wünschenswert ist es allemal.

    Werden aber die Lücken in den Spesenregularien geschlossen, sodass es künftig solche Angriffsflächen für die Regierung nicht mehr gibt, dann haben die Institutionen inklusive Medien ihre Aufgaben erfüllt – auch wenn die Wellen angesichts der Kleinlichkeiten und Nichtigkeiten auf den Spesenzetteln etwas sehr hoch schwappten.

    * Adrian Ritz ist Professor für Public Management an der Universität Bern

  2. Auf der Website der kantonalen FDP wurde am 29. Januar 2024 ein Kommentar veröffentlicht, den wir hier ingetral übernehmen.

    Viel Lärm um nichts

    Ein kontroverser “Kassensturz”-Beitrag wirft einen kritischen Blick auf die Berner Regierungsratsmitglieder, denen vorgeworfen wird, systematisch Kleinstspesen abzurechnen. Die darauffolgende hitzige Debatte hinterfragt nicht nur die angeblichen Praktiken, sondern wirft auch schiefes Licht auf die Rolle der Medien, namentlich der staatlich finanzierten, in der Suche nach sensationellen und politisch gefärbten Geschichten.

    Vor zwei Wochen hat ein reisserischer Beitrag der Sendung «Kassensturz» auf SRF die Berner Regierungsratsmitglieder angeprangert und suggeriert, dass diese systematisch Kleinstspesen abrechnen würden.

    Der Berner FDP-Regierungsrat Philippe Müller betonte in einer persönlichen Erklärung vor den Mitgliedern der FDP Stadt Bern, dass er nie einen Spesenzettel für Kleinstbeträge abgeliefert habe und es faktenwidrig sei, er würde seit Jahren regelmässig Kleinstspesen verbuchen.

    Die gleiche Aussage macht Müller auch in einem internen E-Mail an seine 4’700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er habe weder die Käufe selbst getätigt, noch habe er je für einen solchen Betrag unterschrieben. Er komme für Kleinstauslagen selbst auf.

    Dies bestätigt auch der Kommunikationsbeauftragte des Regierungsrates Reto Wüthrich: «Es gibt kein Regierungsmitglied, das Kleinstbeträge als Spesen abrechnet – erst recht nicht systematisch»

    Es ist erstaunlich, dass ein staatliches Medium, nach einer zwölfmonatigen Recherche, einen solchen personalisierten und konfliktorientierten Bericht ohne wirklichen Inhalt veröffentlicht. Es zeigt deutlich, dass es dem Kassensturz nicht um den Inhalt, sondern um Sensation und um Politik ging. Die Story wurde am nächsten Tag schweizweit von den Medien aufgenommen. Der Schaden für die Berner Regierungsräte war angerichtet.

    Adrian Ritz schrieb dazu in einem Gastkommentar in “Berner Zeitung”/”Der Bund”: «Kritisch darf die Frage gestellt werden, ob die Medien ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen, wenn die krampfhafte Suche nach einer emotionalen Story nichts als bananengrosse Kleinigkeiten zutage fördert. Auf dem Höhepunkt wird der Meinungsjournalismus noch mit etwas Volkszorn untermalt und nährt sich selbst repetitiv aus Onlinekommentaren.»

    Fakt ist, das ein Regierungsmitglied, bei dem innerhalb von sechs Jahren nur drei fragliche Spesenabrechnungen im Umfang von sieben Franken und fünfundfünfzig Rappen gefunden wurden, nicht systematisch Steuergeld missbraucht. Das weiss auch der Kassensturz. Es ist deshalb schon erstaunlich, wie ein staatliches, durch Gebühren finanziertes Medium, aus drei Einzelbelegen (die zudem fünf und mehr Jahre alt sind) ein «regelmässiges Abrechnen von Kleinstspesen» konstruieren kann.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert