Bundesrat Schmid schlägt seine Partei

Publiziert am 15. Februar 2008

samuel_schmid4.jpg

Basel hat eben die “drey scheenste Dääg” gefeiert. Nach einem Ruhetag gab sich heute Mittag Bundesrat Samuel Schmid im Dreiländereck die Ehre. Ohne Larve, wie er betonte. Er hielt die Ansprache zur Eröffnung der muba. Die schriftliche Version seiner Ansprache wartet mit einigen ironischen, aber auch kräftigen Seitenhieben an die Adresse der SVP auf. So kritisiert er die grösste Fraktion im Bundeshaus, “in einem Anfall von Übermut” auf direkte Kontakte zu ihren beiden Bundesräten zu verzichten.

Bundesrat Schmids komplette Rede:

www.vbs.admin.ch/detailspeech.17314.nsb.html

Mit dieser Kritik wird ein Problem, das seit Jahren immer wieder anklingt, kräftig aufgekocht. Vielleicht kocht es dieses Mal über, lies: es könnte reichen. Für eine Bereinigung in der politischen Landschaft.

An die Provokationen und Beleidigungen aus den eigenen Reihen hat sich Samuel Schmid in den letzten sieben Jahren gewöhnen müssen. Jetzt schlug er zurück. Das kann zu seinem Parteiausschluss führen: Aus verschiedenen Kantonalsektionen sind bislang neun unterschiedliche Anträge eingegangen, die die beiden Bundesratsmitglieder Eveline Widmer-Schlumpf und Samuel Schmid aus der SVP ausschliessen wollen. Dazu braucht es eine Statutenänderung, und dafür sind vorderhand die Ortssektionen zuständig. Die Berner und Bündner Sektionen sind gefordert – ebenso die vernünftigen Kräfte, die es in dieser Partei gibt.


Foto: online 20Minuten

2 Replies to “Bundesrat Schmid schlägt seine Partei”

  1. Wie wohl jeden Beobachter der politischen Szene, erstaunt mich die Entwicklung nicht. Das war zu erwarten. Die Frage war bloss, wann der erratische Block zu bröckeln beginnt. Eine Partei ist kein Unternehmen. Das Blocherprinzip eignet sich nicht für die Frührung einer Volkspartei in einem demokratischen System. Allenfalls für ein kurzes Strohfeuer, aber nicht für eine Konsolidierung. Dazu ist das schweizerische System zu komplex, Die Grundhaltung der meisten, zumindest der tragenden Persönlichkeiten auf allen Stufen der Partei, schweizerisch also grunddemokratisch. Ein, auf einen Führer aufgebautes Konstrukt, dem alle und alles zu dienen hat, widerspricht dem bereits im Kern. Mit verordneter, geforderter Unterordnung kann man eine gewisse Zeit funktionieren. Besonders wenn man einen klaren politischen Feind hat, dem man sich mit allen Kräften entgegenstellen muss. Nun ist dieser Gegner zwar immer noch klar deklariert, neuerdings durch die Systemparteien und die ersten Abweichler. Die Sanktionen werden keine disziplinarische Wirkung haben, im Gegenteil. Das Blochersche System ist so unschweizerisch wie z.b. der kilt :;-) und erinnert mehr an Gesslers Hut als an den hochverehrten Freiheitshelden. Es wird spannend sein, zu verfolgen wie und in welcher Kadenz die Auflösung abläuft. Durch Blochers Sturz wurde er eingeleitet. Dass man es fühlt, und dass es schmerzt kann nachvollzogen werden. Rückgängig zu machen ist das aber nicht und wäre auch nicht heilsam. Mal sehen.

  2. “Es gilt das gesprochene Wort.”

    Diese Anmerkung findet sich sehr oft in veröffentlichten Redetexten, so auch in der hier angeführten Rede. Nehmen wir also einmal an, ein Redner verändert gewollt oder einfach aus Versehen seine schriftliche Vorlage, indem er zum Beispiel ein Wort – wie mutmasslich – oder einen Abschnitt weglässt. Aufgrund des Vorbehalts müsste dann doch das Gesagte und nicht der veröffentlichte Text gelten. Oder nicht? Warum wird dann aber in der Berichterstattung manchmal auf den nicht mit der Rede übereinstimmenden Teil des Textes Bezug genommen (zum Beispiel mit dem Hinweis: nach Redetext… oder X.Y sagte… aber in der schriftlichen Version kam dies noch deutlicher zum Ausdruck…)? Wie kann denn auf etwas Bezug genommen werden, das gemäss Vorbehalt gar nicht gilt, weil eben nicht gesagt?

    Obschon ich mir wie der Alte Silvester vorkomme, stelle ich diese Frage hier nun doch noch. Leider führten meine bisherigen Abklärungsversuche nur zu mehr Verwirrung als Klärung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert