Die Angsthasen im Parlament
Publiziert am 05. Juli 2014Die Volksinitiative feiert heute Geburtstag. Vor 123 Jahren wurde sie im Rahmen der zweiten Revision der Bundesverfassung vom Volk an der Urne gutgeheissen. Bis dato konnten wir über nicht weniger als 189 Volksabstimmungen befinden. Seit wenigen Jahren ist dieses direktdemokratische Instrument so populär wie und erfolgreich wie nie zuvor. Die Debatte über eine Revision läuft, eine angebliche Geheimgruppe des Bundes, die die Volksrechte abbauen wolle, generierte unlängst Schlagzeilen. Dort beginnen wir.
Die Schlagzeile war fett: Eine „Geheimgruppe des Bundes will die Volksrechte abbauen“, trompetete unlängst ein auflagenstarker Titel in den Sonntag hinaus. Ausrisse aus Protokollen illustrierten die reisserische Behauptung und erweckten den Eindruck, in einem abgedunkelten Hinterzimmer würde an unseren direktdemokratischen Institutionen gehobelt. Die politischen Akteure waren sofort auf Deck. So forderte die FDP eine Stellungnahme des Bundesrats und die Veröffentlichung der aufgelaufenen Kosten. Dabei übersah sie, dass zwei Mitglieder dieser angeblichen Geheimgruppe ehemalige freisinnige Generalsekretäre sind.
Wie sich herausstellte, hat sich die lose Gruppierung mit dem Namen Democrazia Vivainta auf Einladung der Bundeskanzlei viermal getroffen. Sie tat das, was Arbeitsgruppen und mehr als Hundert Expertenkommissionen auch tun: Sie dachte nach, trug Ideen zusammen und diskutierte. Honorare wurden nicht entrichtet, zweimal gab es Brötchen und etwas zu trinken – so viel zum Thema Kosten. Der Sonntagsprimeur basiert auf einem Telefongespräch mit einem Mitglied dieser Denkgruppe. Dass es mitwirkt, konnte man schon seit geraumer Zeit auf seiner Webseite einsehen – so viel zum Thema geheim. Dass die Hintergründe von ihm stammten, unterschlug die „SonntagsZeitung“, sonst wäre der Skandal zusammengefallen.
Rückblende: Die freisinnige Grossfamilie beschnitt 1891 ihre damals noch grenzenlose Macht und drückte politischen Minderheiten eine starke Waffe in die Hand: die Volksinitiative. Dank ihr brachten sich die Katholisch-Konservativen (die heutige CVP) und die Sozialdemokraten ein, und sie stiessen dabei oft Grundsatzfragen an. Erinnert sei an das Proporzwahlsystem, das kurz nach dem Landesstreik 1918 eingeführt wurde.
Während in den meisten anderen Demokratien eine tiefe Kluft zwischen der politischen Elite und dem Volk besteht, sind Schweizerinnen und Schweizer im politischen Prozess eingebunden, indem sie alle drei Monate an Abstimmungen teilnehmen können. Dieses ständige Partizipieren ist ein Grund dafür, dass sich keine nennenswerte Politikverdrossenheit festsetzen konnte.
Vor etwa 20 Jahren begann sich der Charakter der Volksinitiative zu verändern. Heute ist sie primär ein Vehikel für das politische Marketing. Den Parteien geht es darum, dass ihre Mitglieder in Wahljahren sich auf der Strasse zeigen und Unterschriften sammeln. 2011 verzichtete von allen grösseren Parteien nur die BDP auf eine Volksinitiative. Wer Unterschriften sammelt, so die Devise, ist nahe beim Volk und holt mehr Stimmen. Nebenbei lassen sich Spenden generieren, neue Mitglieder werben und die Medienarena bespielen. Die liberalen Vordenker des modernen Bundesstaats würden sich im Grab umdrehen, wenn sie mitbekämen, was aus ihrer Volksinitiative geworden ist.
Die Erfolgsquote der Volksinitiativen hat sich in ihrer 123-jährigen Geschichte signifikant verbessert: Seit 1891 wurden insgesamt 22 Begehren angenommen, die Hälfte davon in den letzten 20 Jahren. Heute greifen sie oft emotionale oder populistische Themen auf, und sie sind listiger formuliert als früher. Ob es einen Zusammenhang mit gesellschaftlichen Veränderungen gibt, wurde bislang leider nicht untersucht. Problematisch ist, dass mehrere Volksinitiativen übergeordnetes Recht wie zum Beispiel das Völkerrecht, das in der Bundesverfassung verankert ist, verletzen.
Die Hürden für die Volksinitiative wurden seit ihrer Einführung immer tiefer. Ursprünglich brauchte es für das Zustandekommen 7,6 Prozent der Stimmberechtigten, inzwischen sind es noch 1,95 Prozent. Angesichts dieser Entwicklung mutet es seltsam an, wie Alt-Staatssekretär Jean-Daniel Gerber gedeckelt wurde. Er hatte sich für eine Verdoppelung der Unterschriftenzahl auf 200’000 starkgemacht.
„Kein Abbau an den Volksrechten!“ tönt es aus fast allen politischen Lagern. Keine Frage, man will auf der Seite des Volkes stehen. Bloss riecht dieser Imperativ nach Opportunismus. Dass die Hürden stetig sanken, wird im lauten Gedöns ausgeblendet. Die jüngsten Reformvorschläge des Bundesrats wurden bereits wieder zurückgewiesen. Im Parlament sitzen Angsthasen. Niemand will am Vorabend des Wahljahres 2015 als Abbauer der Volksrechte gebrandmarkt werden. Ihnen sei in Erinnerung gerufen, dass das Parlament 1977 die Anzahl Unterschriften auf 100’000 verdoppelte. Ohne Referendum, Lärm und Warnungen vor einer Plutokratie.
Aus meiner Sicht stehen zwei Anpassungen im Vordergrund:
– Erstens, eine leichte Erhöhung der Unterschriften. Anstelle einer statischen Zahl wäre eine dynamische Zahl eleganter, z.B. 2,5 Prozent der Stimmberechtigten.
– Zweitens, Volksinitiativen müssten materiell geprüft werden, und zwar vor der Unterschriftensammlung. Diese Aufgabe übernimmt nicht das Bundesgericht, sondern bewusst ein politisches Gremium: das Parlament. Auf diese Weise würde es gestärkt.
Volksinitiative und Referendum sind grossartige Errungenschaften, die viel zum Erfolgsmodell Schweiz betrugen. Aber es ist höchste Zeit, dass das Parlament wieder selbstbewusst darauf hinweist, was unser Staatswesen ist: eine halbdirekte Demokratie.
Mark Balsiger
Fotos:
– fricktal24.ch
– alinetrede.ch (Kartons mit Unterschriften)
>>> Dieser Beitrag erschien diese Woche als Kolumne in der “Handelszeitung”. Und damit verabschiedet sich der Wahlkampfblogger für die nächsten Monate. Er konzentiert sich ganz auf sein drittes Buch, das im Herbst 2014 erscheinen wird. Postings gibt es bis dann nur in Ausnahmefällen. En schöne Summer allersiits.
Ich stimme voll und ganz zu.
Eine Erhöhung der Anzahl Unterschriften für das Zustandebringen einer Volksinitiative ist aufgrund der mittlerweile bedeutend grösseren Einwohnerzahl in der Schweiz sinnvoll: erst wenn ein bestimmter prozentualer Anteil der Stimmberechtigten eine Initiative unterstützt, soll darüber abgestimmt werden können.
Das vorgängige Prüfen eines Anliegens kann zudem gewährleisten, dass die Initiative bei einer Annahme am Abstimmungssonntag dann auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Dass sich die “prozentualen Hürden” seit 1891 doch einiges nach unten verschoben haben, ist tatsächlich so und leicht nachzurechnen. Doch dann wird allzu oft suggeriert, dass das Zustandekommen einer VI seither auch viel einfacher geworden sei. Dem ist aber nicht so, im Gegenteil, es war noch nie so schwierig wie heute. Zum einen ist es aus Sicht von Initianten relativ unerheblich, ob sie in einem Land mit 4 Millionen oder in einem mit 8 Millionen ihre 100’000 Unterschriften sammeln müssen. Relevant ist für sie einzig, dass eine Unterschrift mindestens 2 Franken, meistens eher 4 Franken kostet, unerheblich auf welchem Weg diese gesammelt werden. Die Kosten, ergo der Aufwand sinkt doch nicht, wenn die Bevölkerung (genauer: Stimmberechtige) wächst.
Zweitens hat sich die Effizienz (und somit der Aufwand = Zeit = Kosten) seit Mitte 1990er Jahre noch erheblich verringert, da seit dann die Briefwahl Einzug hielt. Bis dorthin konnte man relativ einfach Unterschriften sammeln: Man musste sich nur an Abstimmungswochenenden mit ein paar Dutzend Mann vor diverse Urnenlokale stellen. Am Abend hatte man spielend 10’000 bis 20’000 Unterschriften. Heute ist diese “billige” Unterschriftenquelle versiegt, da fast niemand mehr an die Urnenlokale pilgert. Man muss sie heutzutage mühsam neben Sektierer und Telefonverkäufer erkämpfen. Vergleiche unser Posting “Auf der Suche nach der Initiativenflut”.
Ein guter Ansatz indes ist die materielle Vorprüfung von Initiativen. Denn just dort lassen sich noch etwaige Unklarheiten klären oder Kollisionsgefahren entschärfen. Aber bitte nicht, wie der Bundesrat vorschlug, mit belehrendem Ampelsignal auf den Sammelbögen. Die materielle Vorprüfung soll als Debatte und Diskussion, die zu einer inhaltlichen Verbesserung der zur Frage stehenden Verfassungsnovellen führen soll, verstanden werden. Daher soll die Vorprüfung fakultativ und nichtbindend sein.
Als Organ ist das Parlament aber gänzlich ungeeignet. Denn es kann nicht sein, dass mit 85 Rappen (so viel kostet ein Brief an die Bundeskanzlei) der komplette Parlamentsbetrieb hingehalten und in Gang gesetzt werden kann. Erst eine gewisse Untersützung von Gleichgesinnten – eben 100’000 Mitunterzeichnenden – legitimiert dazu, die Legislative mit dem eigenen Anliegen beschäftigen zu lassen. Zudem kann man mit der “Legislative nicht sprechen”, was aber gerade essenziell wäre.
Heute findet bereits ein monatelanger Diskurs mit der Bundeskanzlei (BK) statt. Wegen Formalia und Übersetzungen, informell aber auch Inhaltlichem. Diese Praxis soll offizialisiert werden, indem die BK die materielle Vorprüfung, die ich als Beratungsdienstleistung verstehe, vornehmen soll. Auch wenn die magistrale Stabsstelle dieser Tage ein paar Kratzer abbekam.
Eine Erhöhung der Anzahl Unterschriften für Volksinitiativen wegen der Bevölkerungszunahme ist blanker Umfug, da eben auch die Anzahl jener zunahm, die gar nicht abstimmen dürfen, sprich Ausländeranteil massiv gestiegen, bzw. die Wahl-und Abstimmungsbeteiligung in den letzten Jahren zurückging.
‘@Samuel Arnet
Danke für Ihren Kommentar. Es ist beruhigend, wenn meine Provokationen zuweilen auch Zustimmung finden.
@Claudio Kuster
Wir sind uns ja mehrheitlich einig, merci für deine ergänzenden Aspekte. Dass das Sammeln von Unterschriften heute viel schwieriger ist, dürfte vielen Leuten nicht bekannt sein. Sie gewichten – fälschlicherweise – die sozialen Netzwerke stark, obwohl dort “nur” aufgerufen und mobilisiert werden kann. Bis zur Unterschrift dauert es noch…
@swissness
Kurz und knapp ein Faktum: Die Stimmbeteiligung bei den eidgenössischen Wahlen steigt seit 1995 wieder kontinuierlich.
Vivainta tönt, man kann es wenden wie man will, geheimbündlerisch. Wenn alles so wenig schlimm ist: Warum kann man es nicht gleich selber sagen? Wieso muss es mittels einer Indiskretion passieren? Nicht verniedlichen, sondern offen hinstehen. Die, die dabei sind, sollten die Mechanismen kennen, sie sind kaum als Greenhörner zu bezeichnen. Sonst könnten sie sich ja auch bei der Bundeskanzlerin erkundigen, gerade sie müsste wissen, was mit brisanten Fragestellungen alles geschehen kann. Und wegen den Unterschriftenzahlen: Es braucht keine höheren Quoren, die geltenden haben sich auf Jahrzehnte hinaus bewährt, trotz wechselndem Zeitgeist. Da ist überhaupt in der Sache und im Kern nichts anders wie vor 50plus Jahren. Die Menschheit ist weder gescheiter noch dümmer wie vor hundert Jahren.
‘@Markus Steiner
In Bezug auf die anfängliche Nicht-Kommunikation haben Sie einen Punkt. Der ganze Wirbel wäre ausgeblieben, wenn die Bundeskanzlei von Anfang an die Existenz dieser Gruppe und deren Mitglieder bekanntgegeben hätte.
Guter Artikel und gute Ideen.
Eine Volksinitiative soll es erlauben, dem Souverän (= Volk) ein Anliegen vorzulegen, wenn eine “angemessene” Anzahl von Bürgern dies so wollen. Jetzt laesst sich natuerlich weidlich debattieren, was “angemessen” ist. Der Blick in die Vergangenheit (unsere Vorväter fanden 7% angemessen) und die Vielzahl der populistischen und propoagandistischen Initiativen geben einem den Eindruck, dass die Hürden zu tief sind.
Ein Plädoyer fuer eine höhere Anzahl Unterschriften hat ja nichts mit der Beschneidung der Volksrechte zu tun, sondern vielmehr damit, ein geniales Instrument den veränderten Randbedingungen anzupassen und Missbrauch und Zweckentfremdung zu verhindern. Darüber nachdenken sollte erlaubt sein.
Wir dringen langsam zur Wahrheit vor: den “populistisch-propagandistischen Initiativen”. Die ganzen antidemokratischen Tendenzen der letzten Jahre, mithin aber natürlich nach dem 9. Februar stark akzentuiert, sind eigentlich primär Ausdruck vom Gebahren schlechter Abstimmungsverlierer und nicht anderes.
Weil nun endlich der wahre, unverfälschte Volkswille durchdringt (dies tat er ein Jahrhundert lang nämlich nicht, ja konnte er gar nicht aufgrund prozeduraler Mängel), soll man der Vox populi also flugs wieder ein Maulkorb aufsetzen bzw. immerhin die Volksrechte genügend zurechtstutzen?
Viel wichtiger wäre es, sich einmal zu fragen, wieso eigentlich vermehrt plebiszitärer Unmut artikuliert wird, anstatt reflexartig an irgendwelchen – zumal völlig unvergleichbaren – Quoren rumzudenken und rumzuschräubeln.
Letztlich ist aber auch der Vorwurf absurd, erst in letzter Zeit gebe es “problematische” Initiativen, um es einmal so zu formulieren. Was war schon wieder die allererste Volksinitiative, die 1893 an die Urne kam? Genau, das antisemitisch/antiislamische Schächtverbot – angenommen mit 60%. (Literaturtipp: Linder/Bolliger/Rielle, Handbuch der eidg. Volksabstimmungen 1848-2007, Haupt Bern.)
Eine Erhöhung der Unterschriftenzahl für Volksinitiativen würde ich, selbst als SVPler, nicht grundsätzlich ausschliessen. Mittels VI wird die Schweizer Bundesverfassung verändert. Seit vielen Jahren wird das Mittel der VI leider vermehrt für «Agenda Setting» missbraucht. Ich finde das stossend. Insbesondere dann, wenn Artikel in die Verfassung geschrieben werden, die so in dieser Form nichts in einer Verfassung zu suchen haben.
Deshalb propagiere ich die Einführung eines zusätzlichen direktdemokratischen Rechtes: Die Volksmotion. Damit könnten z.B. 100’000 Stimmberechtigte einen konkreten Auftrag für einen Gesetzesentwurf oder eine Massnahme an den Bundesrat erteilen. Massgebliche Sorgen und Nöte der Bevölkerung können damit weiterhin auf die politische Bühne gebracht werden und die Politik wird zum handeln gezwungen. Daraus resultierende Gesetze werden dort untergebracht, wo sie hin gehören und verunstalten nicht die Bundesverfassung.
Mit diesem zusätzlichen Instrument wäre es vertretbar, das Quorum für Volksinitiativen zu erhöhen.
‘@Caludio Kuster
Natürlich geht es nicht darum, antidemokratisch zu sein oder die Volksrechte einzuschränken. Es ist nicht förderlich, alle diejenigen, die sich erlauben zu denken, einfach an den moralischen Pranger zu stellen.
Kommen wir zurück zum Instrument der Volksinitiative. Diese gibt dem Volk die Möglichkeit, eine Voll-oder Teilrevision der Bundesverfassung zu verlangen. Auch wenn es nirgends explizit erwähnt wird, ist im Allgemeinverständnis klar, dass dieses Instrument verantwortungsvoll eingesetzt werden muss und nur für im grösseren Gesamtinteresse stehende Anliegen angewandt werden soll. Darum wurde auch eine Bedingung eingeführt, dass eine „angemessene“ Anzahl Bürger für ein gleiches Anliegen eintreten soll, bevor eine Initiative auch dem Volk vorgelegt werden kann.
Wenn Sie finden, dass die Anzahl Unterschriften kein relevantes Kriterium für eine Volksinitiative sei, müsste in letzter Konsequenz eine einzige Unterschrift genügen.
Also diskutieren wir im Prinzip über die „angemessene“ Zahl von Unterschriften die es braucht, damit eine Initiative auch zustande kommt und wozu eine allenfalls zu tiefe Hürde führt.
Gemäss der Zahlen von Mark Balsiger im Blog, braucht es also heute im Verhältnis der Stimmberechtigten fast 4 mal weniger Unterschriften. Jetzt kann man natürlich argumentieren oder behaupten, es sei trotzdem schwieriger eine gewisse Anzahl Unterschriften zu sammeln. Nur will’s niemand so richtig glauben!
Mit weniger als 2% aller Stimmberechtigten scheint mir persönlich die Hürde einfach etwas tief. Es gibt auch keinen guten Grund, den Einsatz dieses genialen Instrumentes immer einfacher zu machen.
Dass die Initiativen als politisches Marketing-Instrument missbraucht und zweckentfremdet werden, kann man natürlich bestreiten, ist aber trotzdem nicht von der Hand zu weisen.
Also keine Denkverbote, sondern eine konstruktive Diskussion, wie dieses ur-demokratische Instrument im Sinne der Idee unserer Vorväter erhalten und sinnvoll eingesetzt werden kann.
Geheim oder nicht Geheim ist völlig nebensächlich! Fakt ist das Regierung/Parlament noch nie so viele Volksinitiativen verloren haben, wie nie dieser Legislatur und sie dauert noch über ein Jahr!
Warum ist DAS so?????
Ganz einfach, solange die grösste Partei in der Regierung nicht korrekt integriert ist, wird die Volksinitiative als Opposition genutzt werden. So ist dies auch von der Verfassung vorgesehen!
Das Volk sei die Opposition, so zumindest habe ich dies gelernt, in einem Lehrmittel, welches von Ted Scapa illustrierte wurde, als die Welt (sprich die alte Zauberformel) noch in Ordnung war! Denn die Regierung ist zusammengestellt nach den Anteilen im Parlament, sprich Konkordant! Und deshalb muss eine Bundesrat eigentlich selten zurücktreten. So war die schweizerische Märchenwelt in den 80igern!
Was in diesem Lehrmittel jedoch nicht stand, was passiert eigentlich wenn die Regierung nicht mehr konkordant (und dies über Jahre!) zusammengesetzt ist! Und dies erleben wir nun 1 zu 1! Neben einer höheren Wahlbeteiligung bei Parlamentswahlen (was löblich ist), auch mehr Volksinitiativen, welche angenommen werden. Und mehr Referenden, welche die Opposition gewinnt. Oder lösungsfreie Parlamentspolitik damit gar nicht erst Referenden ergriffen werden.
Abgesehen von der Erhöhung der Unterschriftenzahl, sehe ich alle anderen Vorschläge als sinnlose Symptombekämpfung und Zeitverschwendung, auch wenn es nur belegte Brötchen (mit Kaviar oder Bündner-Fleisch?) gibt und was zu trinken (Bordeaux Lafite oder Evian?).