Die Königsmörderin ist der Zeit voraus
Publiziert am 30. September 2007Als Königsmörderin war sie vielen Parteimitgliedern recht, aber als Vorsitzende der CSU wollte man Gabriele Pauli (Foto) natürlich nicht. Vermutlich hätte sie die seit 45 Jahren allmächtige Partei Bayerns zügig modernisiert. Daraus wird nichts: Gerade einmal 2,5 Prozent der Stimmen entfielen auf sie.
Pauli hat nach einem langen Kampf den Weg frei gemacht – für einen neuen Mann. Es ist Erwin Huber, auch er schon über 60 Jahre alt. Pauli stürzte den langjährigen Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden Edmund Stoiber. Gerade noch rechtzeitig, finden doch im nächsten Jahr Wahlen statt. Stoiber, der Bayernkönig, der zusehends die Bodenhaftung verloren hatte, wäre sonst nochmals angetreten.
Dass Pauli beim vorangegangenen Kampf das längere Ende für sich behalten würde, hätte man erahnen können. Die Betriebswirtschafterin schrieb ihre Dissertation über Polit-PR am Beispiel der CSU. Ihr Vorschlag, die Ehe auf sieben Jahre zu befristen, entfachte einen enormen Medienwirbel, das Thema bewegt. Bei ihrer erzkatholischen CSU fiel sie damit aber komplett durch, ihr wurde gar ein Parteiwechsel nahegelegt.
Pauli ist der Zeit voraus, eine ernsthafte Diskussion wäre es aber im Freistaat Bayern wert gewesen. Dort, wo die gesellschaftlichen Uhren offenbar anders ticken, dort, wo die CSU-Oberen gleich neben Gott hocken.
In der Schweiz und in Deutschland werden 40 bis 50 Prozent aller Ehen geschieden, viele überstehen just das verflixte siebte Jahr nicht. Die Erneuerung des Ehevertrags nach jeweils sieben Jahren könnte kleine Wunder wirken. Wie viele Paare dümpeln in absoluter Routine vor sich hin? Das „Auslaufen“ nach sieben Jahre entschärfte bzw. reduzierte die Kampfscheidungen und würde so die Gerichte entlasten. Vielleicht sollte man Nationalrat Christian Waber von der EDU auf dieses Thema ansetzen.
Mark Balsiger
Der Schluss, mit dem Modell einer befristeten Eheschliessung “Kampfscheidungen” zu reduzieren, ist nach meiner Ansicht ein wenig voreilig. Das Paar lebte ja zusammen. Wie im Fall einer Scheidung müssten daher auch bei der Nichterneuerung des Eheversprechens (nach Zeitablauf) die Folgen des zukünftigen Getrenntlebens irgendwie geregelt werden (Fragen der Kinderbetreuung, Wohnung, finanzielle Entflechtung, Aufteilung des Hausrates, ev. Wohneigentum, etc.). Es besteht somit auch im Modell der befristeten Eheschliessung genügend Streitpotential, sofern ein solches gewünscht wird. Der ausgetragene Streit hiesse einfach nicht mehr “Kampfscheidung”; wäre aber de facto wohl das Gleiche.
Im Übrigen drückt der Vorschlag der befristeten Eheschliessung nach meiner Meinung wohl vor allem eine bestehende Bindungsangst aus.