Gegen staatliche Zwänge

Publiziert am 30. August 2013

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GAST-BEITRAG von Lukas Reimann *

Die persönliche Freiheit des Menschen und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sind elementar für eine freie Gesellschaft. Der eigene Körper ist ein höchstpersönliches Gut, und der Staat hat kein Recht, den Bürgern vorzuschreiben, was sie mit ihrer Gesundheit, ihrem Körper anstellen sollen. Das beginnt mit regelmässigem Händewaschen und endet beim Entscheid, sich impfen zu lassen. Der Staat darf informieren, die Konsequenzen eines Verhaltens vor Augen führen, aber nicht die Freiheit der Entscheidung nehmen. Doch genau dies geschieht mit dem Epidemiengesetz.

Erinnern Sie sich an Sars? Obwohl die Opferzahl weltweit unter 1000 Personen und damit deutlich unter der jährlichen Opferzahl der saisonalen Grippe lag, rief die WHO die höchste Pandemiestufe 6 aus. Oder an die Millionen von Steuerfranken, die der Bund für Impfstoffe gegen die Schweinegrippe in den Sand setzte. Das neue Epidemiengesetz wird damit begründet, dass der Bund schneller handeln können müsse. Die vergangenen Fälle zeigen, dass bisher zu schnell und unüberlegt gehandelt wurde. Ohne die genauen Folgen und Nebenwirkungen von neuen Impfstoffen zu kennen, wurden grossflächig Impfungen angeordnet.

Krisen lösen die immergleichen Mechanismen aus: Politiker werden auf unklarer Faktenlage aktiv, schränken Freiheiten ein und «nehmen Geld in die Hand», verschwenden Steuermittel zur Förderung eines imaginativen Gemeinwohls. Grundlegende liberale Überzeugungen verschwinden aus dem Blickfeld. Neu würden noch mehr Kompetenzen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgetreten, statt dass vor Ort die Situation beurteilt und entschieden wird: Mit dem neuen Gesetz wird die WHO uns diktieren können, wann sich Schweizer Bürger impfen lassen müssen.

Obwohl es sich beim Impfobligatorium um besonders einschneidende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte handelt, ist die Vorlage voll von «Kann-Vorschriften» und unbestimmten Rechtsbegriffen. Bereits in einer besonderen Lage, zum Beispiel die jährliche saisonale Grippewelle, soll es für «betroffene Bevölkerungskreise» ein Impfobligatorium geben. Wer sind die betroffenen Bevölkerungskreise? Alle Jungen? Alle Senioren? Alle Bewohner eines Gebietes? Zu Recht haben in der Vernehmlassung verschiedene Kantone gefordert, die Begriffe müssten bei so weitreichenden Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte klar definiert werden. Doch dies fand keine Berücksichtigung.

Befürworter meinen, es gäbe nur ein Impfobligatorium, aber keinen Impfzwang. Ist das faktisch nicht dasselbe? Das Gesetz verpflichtet die Institutionen zu «geeigneten Massnahmen» und die Kantone dazu, dafür zu sorgen, dass alle von Impfempfehlungen Betroffenen geimpft sind. Das wäre ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Es mag sinnvolle Impfungen geben, aber es muss jeder selber entscheiden können. Alles andere erinnert an Diktaturen. Mit der Gesetzesrevision würde auch die Fichierung der Bürger eine komplett neue Dimension erreichen, welche die Fichenaffäre in den Schatten stellt: Krankheitsdaten sollen in einer Datenbank mit Daten über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen verknüpft werden und auch an ausländische Behörden weitergegeben werden.

«Es kann nur der zu etwas gezwungen werden, der sich zwingen lassen will», schrieb Hegel in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts. Ich will mich nicht zwingen lassen und selbst entscheiden. Nur ein Nein zum neuen Epidemiegesetz sichert die Entscheidungsfreiheit beim Impfen.

Der Webauftritt des Komitees gegen das neue Epidemiengesetz EpG ist hier verlinkt.

* Lukas Reimann ist Nationalrat (svp) aus dem Kanton St. Gallen. Er wurde 2007 gewählt. Nächste Woche erhält hier jemand aus dem Lager der Befürworterinnen und Befürworter des EpG die Gelegenheit, Stellung zu beziehen.

 

Foto Lukas Reimann: sf.tv

 

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