Miss-Wahlen, Moritz Leuenberger und sein Tipp an den abgewählten Bundesrat
Publiziert am 01. Oktober 2008Es gibt Menschen, die möchten ihn ins Pfefferland fahren sehen – mit oder ohne Hybrid. Andere sagen, Bundesrat Moritz Leuenberger sei immer noch lustvoll an der Arbeit.
Sicher ist: die Lektüre seiner Postings lohnt sich regelmässig. Leuenberger ist der prominenteste Blogger der Schweiz und kraft seiner Prominenz haben sich die Besucherzahlen auf seinem Blog bei 3000 pro Tag eingependelt.
In seinem aktuellen Beitrag nähert sich Leuenberger den Miss-Wahlen an. Dabei sucht und findet er Gegensätzlichkeiten und Parallelen zur Politik. Der Schluss ist ein fast schon väterlicher Tipp an seinen ehemaligen Bundesratskollegen aus dem Kanton Zürich, der sich seither gerne als “abgewählter Bundesrat” bezeichnet:
“Umgekehrt kann vielleicht auch die Politik etwas von den Miss-Schweiz-Wahlen lernen: Noch nie ist eine Ex-Miss-Schweiz nochmals zur Wahl angetreten.”
Als ob er sich selbst noch nie hätte wiederwählen lassen. Der Vergleich hinkt also beträchtlich.
Stimmt doch überhaupt nicht! Die Miss Schweiz hat eine Amtszeitbeschränkung von einem Jahr. Sie muss zurücktreten. Allenfalls könnte sie tatsächlich nochmals anzutreten versuchen. Ich wüsste auf jeden Fall von keinem Reglement, welches dies verbietet. Sie tun es aber nicht. Weil man dies nicht tut.
Bundesrat Leuenberger hat sich aber nie zwischenzeitlich aus seinem Amt enfernt – weder wegen Amtszeitbeschränkung noch wegen Abwahl noch wegen Rücktritt. Die vierjährliche Bundesratswahlen nennt man bei wiederantretenden Bundesräten Bestätigungswahlen und nicht Wiederwahlen. Somit stimmt der Vergleich eben doch.
Zudem: die meisten verstehen den Seitenhieb auch ohne so direkt vergleichbare Strukturen!