Ständemehr: Eine Zusammenstellung wichtiger Reformvorschläge seit 1975
Publiziert am 05. März 2013Das doppelte Mehr sorgt zuweilen für kuriose Resultate. So am letzten Sonntag: 54 Prozent stimmten für den Familienartikel und erreichten das Volksmehr damit klar. Weil aber insgesamt 13 Kantone dagegen stimmten, kam die Vorlage trotzdem zu Fall. Die Debatte ist damit angestossen. In den ersten Jahrzehnten des Modernen Bundesstaats war das Ständemehr ein föderalistisches Integrationsinstrument für die katholisch-konservativ dominierten Kantone. Heute kann es als gesellschaftliches Spaltwerkzeug bezeichnet werden. Eine erste Zusammenstellung wichtigster Reformvorschläge.
VON DEANA GARIUP
Der Ruf nach einem reformierten Ständemehr erschallte 1975 zum ersten Mal: Er kam vom St. Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger, damals Nationalrat für den LdU. Sein Vorschlag: Für die Annahme einer Verfassungsänderung sollen das Volksmehr und die Zustimmung von 8 Kantonen ausreichen. Mehrere Vorschläge wurden nach der EWR-Abstimmung 1992 präsentiert. Diese Vorlage scheiterte nur knapp am Volksmehr (49.7 Prozent), aber sehr klar am Ständemehr (16 Kantone stimmten Nein, 8 Ja). Politikerinnen wie auch Politikwissenschaftler entwickelten Modelle, um das Gewicht der Stände bei Abstimmungen zu mildern: Die damalige Nationalrätin Leni Robert (GPS, BE) forderte 1993, dass erst eine Zweidrittelmehrheit der Stände ein Volksmehr aushebeln könne.
Während Robert und Jaeger bei der Anzahl notwendiger Stände für die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage ansetzen, fordern die untenstehenden Vorschläge eine unterschiedliche Gewichtung der Stände, bzw. den Einbezug der Städte. Die Genfer Politologen Cyrill Hess und Alexandre Trechsel entwickelten 1993 ihr Dreistufen-Modell. Demnach sollten die Kantone je nach Bevölkerungsanteil eine, zwei oder drei Standesstimmen erhalten und so für eine zeitgemässere Vertretung der Stände sorgen. Ein ähnliches Modell mit vier anstelle von drei Stufen schlug der St.Galler Politikwissenschafter Silvano Möckli vor. Die Waadtländer Ständerätin Yvette Jaggi wiederum wollte damals anstelle der grossen Kantonen den fünf grossen Schweizer Städten ein besonderes Gewicht beimessen. Sie forderte neben den bisherigen Standesstimmen neu auch Städtestimmen.
Nationalrat Roger Nordmann (SP, VD) hat gestern einen neuen Vorstoss zum Thema angekündigt: Er will, ganz im Sinne der Drei- und Vierstufen-Modelle, den Kantonen ein unterschiedliches Gewicht zuschreiben. Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross wiederum stützt sich auf das Städtemodell von Jaggi und fordert für die Kantone mit den grössten Städten eine zusätzliche Standesstimme. Enttäuschte Befürworter des Familienartikels dürfen angesichts dieser Vorschläge aber nicht euphorisch werden: Sowohl die Gewichtung der Stände wie auch der Einbezug der Städte hätten nicht zu einem anderen Ergebnis geführt: Der Familienartikel wäre so oder so abgelehnt worden.
Als ernstzunehmendes Argument gegen die Gewichtungsmodelle gilt anzumerken, dass diese am Föderalismusprinzip kratzen, welches die Gleichbehandlung alle Kantone verlangt. Besser wäre in diesem Sinne, wenn statt den Einfluss der Stände einzuschränken, die Stimme des Volkes stärker gewichtet würde. Etwa indem eine qualifizierte Mehrheit von beispielsweise 55 Prozent der Stimmberechtigten die Stände überstimmen könnte.
Diese Auslegeordnung zeigt, dass man Reformvorschläge andenken kann und soll, denn die Vetokraft der Kleinkantone würde auch mit Reformen nicht automatisch ausgehebelt.
Ausschnitt aus unserer Zusammenstellung: Die Liste als
PDF zum Downloaden
Foto: Keystone
Was einmal auch als Minderheitenschutz funktionierte, wurde gestern tatsächlich wieder einmal zu einer Mehrheitenverhinderung. Besonders stossend dabei ist, dass das auch mit Vorsatz ausgenutzt wurde. So gab CB gestern Abend auf SRF1 unverblümt zu, dass man sich beim Widerstand zu dieser Vorlage ganz bewusst auf die kleinen Kantone konzentrierte.
Die Minderheiten nicht zu vergessen, ist sicher nicht ganz falsch. Sie aber nur in Bezug auf geografisch-politische Einheiten zu betrachten, welche vor sehr langer Zeit entstanden, ist aus der heutigen Warte eine ziemlich eindimensionale Sicht. Mit Bezug auf diesen Familienartikel könnte man genauso gut die Ledigen als Minderheit betrachten. Und ginge es beispielsweise um Kinderzulagen, dann bilden vermutlich die Kinderlosen die Minderheit usw. Müssten wir demnach nicht auch anderweitig Mehrheiten und Minderheiten ausmachen und dementsprechend unterschiedlich stark werten statt nach diesen überholten geo-politischen Einheiten. Wie grotesk diese sind, zeigt sich bei der Frage, ob alt-BR Merz eigentlich nur ein halber Bundesrat war, schliesslich stammte er ja aus einem Halbkanton.
Die Vorstösse, wie oben erwähnt, zeigen aber auch, dass die bisherigen Überlegungen bezüglich veränderter Stimmenverhältnisse bis anhin eindimensional geblieben sind. Nur dieses Verhältnis bei nationalen Abstimmungen verändern zu wollen, ist nämlich erst die halbe Miete. Was ist mit dem Ständerat und dem Gewicht, welche darin die kleinen Kantone haben? Wo bleibt da die viel beschworene Verhältnismässigkeit?
Vielleicht sollten wir die Raumplanung, über welche wir gestern auch abstimmten, ebenfalls um eine Dimension erweitern, sodass nicht nur die bauliche Raumplanung, sondern auch die politische Raumplanung darin Platz findet.
Vielen Dank für den Kommentar, Titus! Bezüglich “politischer Raumplanung” gibt es, zumindest in der wissenschaftlichen Literatur (Zusammenstellung s. Vatter 2006), auch schon verschiedene Ideen zur Reformierung des Ständerates. Die Ansätze sind hier grob skizziert dreierlei:
1) Anpassung bei den Vertretungsregeln: Hier steht zB. eine Proporzwahl der Ständeräte, eine Verteilung der Ständeratssitze nach Bevölkerungsgrösse der Stände oder die Wahl von kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräten für die zweite Kammer stehen hier im Raum.
2) Anpassung der Entscheidungsregeln: Denkbar hier wäre ein Vorrang der Ersten Kammer vor der Zweiten Kammer wie vielenorts im Ausland, eine Aufgabenteilung zwischen den Kammern, wobei der Ständerat bei Vorlagen, die kantonale Interessen direkt berühren Vorrang hätte und bei allen anderen der Nationalrat oder aber der Vorrang derjenigen Kammer mit der stärkeren Mehrheit.
3) Radikal: Die Zweite Kammer wird abgeschafft und entweder durch ein Einkammersystem mit qualifiziertem Mehrheitsentscheid ersetzt oder durch ein Einkammersystem mit Stärkung von Kantonsreferendum und Standesinitiative. Alternative Option wäre es die Zweite Kammer in einen „Minderheiten- und Zukunftsrat“ umzuwandeln und diesen verstärkt als „Chambre de Reflexion“ zu nutzen statt als Ständekammer.