Transparenz nach dem Sesseltanz

Publiziert am 06. Dezember 2011

Seit Jahren erinnern Bundesratswahlen an ein Pokerspiel. Obwohl das Publikum am Wahltag selber ein grosses Interesse zeigt, weiss es nicht, wo die Stimmkraft der Parlamentarierinnen und Parlamentarier hingeht. Eine offene Stimmabgabe würde das Parlament vom Vorwurf der Mauschelei befreien und wieder glaubwürdiger machen.

Der fast identische Text im “Tagi” zum Herunterladen (05.12.2011; PDF)

>>> Heute replizierte “Tages-Anzeiger”-Redaktor Jean-Martin Büttner bereits. Sein Text wird am Ende dieses Postings platziert.

In den letzten vier Jahren wurden fünf von sieben Bundesratsmitgliedern ersetzt. Jede Vakanz bescherte uns einen monatelangen medial inszenierten Sesseltanz. Am Wahltag selber wird orakelt, orakelt und nochmals orakelt. Welche Parlamentarier aber wie gewählt haben, bleibt ihr Geheimnis. Das ist im Hinblick auf das Spektakel vom 14. Dezember noch störender als sonst. Der Ausgang ist offen, die meisten Parteien haben etwas zu verlieren, der Druck und die Nervosität steigen. Beschwörungen, Winkelzüge und Deutungen wechseln sich in hohem Tempo ab. Das Publikum in den Rängen schaut zu, zunächst interessiert, später belustigt.

Im Fokus steht eine diskordante Konkordanz-Debatte: Spätestens seit der imperativen Forderung „Blocher oder keiner!“, die der damalige SVP-Präsident Ueli Maurer am eidgenössischen Wahlsonntag im Oktober 2003 in die Elefantenrunde trompetete, ist Konkordanz zu einem Schlagwort geworden. Genauso wie Kinder lustvoll Lehm kneten und dabei immer wieder neue Figuren kreieren, formen Parteistrategen die Konkordanz ganz nach ihrem Gusto. Sie wird in verschiedenen Ausprägungen entweder arithmetisch, machtpolitisch oder inhaltlich begründet. Politikwissenschaftler brachten zudem zwei Berechnungsverfahren ins Spiel, die bei der Verteilung der Bundesratssitze auf unterschiedliche Resultate kommen (Hagenbach-Bischoff und Sainte-Laguë). Die Debatte ist laut und kakophonisch. Das Publikum in den Rängen hört zu, zunächst irritiert, später befremdet.

Geheime Wahlen verstärken Verdacht der Mauschelei

Wenn langjährige Mitglieder des eidgenössischen Parlaments ihre Laufbahn in Bern Revue passieren lassen, bezeichnen sie Bundesratswahlen meistens als Höhepunkte. Die Mixtur aus Medienspektakel, Spieltrieb, Nervenkitzel und feierlicher Wichtigkeit hat es in sich: Für ein paar Stunden ist das Bundeshaus der Nabel der Nation. Allerdings kommt dabei ein Kontrast zutage: Obwohl alle 246 Politikerinnen und Politiker im gleissenden Scheinwerferlicht stehen, bleibt im Dunkeln, welche Namen sie auf ihre Wahlzettel schreiben. Deswegen kursieren immer wieder Gerüchte und Verschwörungstheorien. Das Volk hat schon seit Jahren ein diffuses Gefühl, dass bei Bundesratswahlen irgendwie gemauschelt wird. Die Folgen: Vertrauensverlust, Desinteresse, Politikverdrossenheit.

Artikel 130 im Parlamentsgesetz hält fest: „Die Stimmabgabe bei Wahlen in der Bundesversammlung ist geheim.“ Dieser Passus ist ein alter Zopf. Er korreliert nicht mit dem Bedürfnis vieler Menschen nach Transparenz. Demokratie lebt von der Transparenz und dem Vertrauen, das die politischen Institutionen im Volk geniessen. Die Vereinigte Bundesversammlung hat seit 1848 die hehre Aufgabe, die sieben Mitglieder der Landesregierung bestimmen zu dürfen. Diese Aufgabe bedeutet Verantwortung, Würde und viel Macht. Wenn die VoIkswahl des Bundesrats an der Urne angenommen wird, verliert das Parlament an Bedeutung.

In anderen Bereichen der Politik ist Transparenz selbstverständlich. So wird in beiden Parlamentskammern offen abgestimmt. Im Internet sind sämtliche Abstimmungs- und Wortprotokolle des Nationalrats zugänglich. Im Weiteren müssen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier seit ein paar Jahren ihre Interessenbindungen deklarieren. Das Gebot der Transparenz setzte sich inzwischen auch beim begehrten Gästeausweis für die Sessionen durch, den die Volksvertreter an Lobbyisten, persönliche Mitarbeiter oder Familienmitglieder vergeben dürfen.

Mehr Disziplin, mehr Gewicht, mehr Glaubwürdigkeit

Die Konkordanz ist unberechenbar, der Regierungsproporz fragil geworden. Nach jedem Rücktritt stellt sich die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierung von neuem. Dass im Vorfeld der Bundesratswahlen gedroht, geflirtet, gepokert und gelogen wird, gehört zum Spiel. Dass aber ein paar Hinterbänkler, Querschläger oder Spassvögel die Wahlen entscheiden können, hinterlässt einen schalen Geschmack. Ein minim geändertes Parlamentsgesetz würde Remedur schaffen. Zugleich könnte ein starkes Argument für die Volkswahl des Bundesrats neutralisiert werden.

Die Auswirkungen wären positiv: Wir wissen von jedem einzelnen National- und Ständerat, wohin seine Stimmkraft geht. Damit gewinnt das Parlament beim Volk wieder an Glaubwürdigkeit. Zugleich wird die Position der Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten gestärkt. Bei Verhandlungen mit anderen Parteispitzen hat ihr Wort bedeutend mehr Gewicht. Potenzielle Abweichler disziplinieren sich selbst. Wer trotzdem aus der Reihe tanzen will, muss vor laufender Kamera Flagge zeigen, oder, wie die Sankt Galler sagen würden, „Födle ha“.

Mark Balsiger

>>> Und hier die Replik von Jean-Martin Büttner, die im “Tages-Anzeiger” und “Bund” von heute publiziert wurde:

Replik: Mein Wahlzettel gehört mir (TA 06.12.2011; PDF)

 

Fotomontage Bundesratszimmer: srf

3 Replies to “Transparenz nach dem Sesseltanz”

  1. Wenn einer der profiliertesten Denker der Deutschschweizer Presse umgehend repliziert, ist das toll. Ich picke für meine Duplik zwei Argumente von Jean-Martin Büttner heraus:

    1. “Gläserne Wahlurnen gehören zu Diktaturen”:
    Das ist so – leider. Es gibt allerdings einen fundamentalen Unterschied zu den Bundesratswahlen: In Diktaturen “wählt” das Volk, in der Schweiz hingegen kommt dem Parlament das Privileg zuteil, die Landesregierung zu wählen. Wenn einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier die geheime Wahl für Retourkutschen und anderes missbrauchen, ist das hochproblematisch. Ein Beispiel: Die Fraktion der Grünen hat einstimmig beschlossen, die bisherige Eveline Widmer-Schlumpf (bdp) wiederzuwählen. Das Signal nach aussen ist klar: “Wir stehen mit 17:0 Stimmeen hinter ihr.” Was, wenn einzelne Grüne während den verschiedenen Durchgängen ausscheren? Was, wenn genau diese Stimmen den Unterschied machen und schliesslich jemand anderem als der offiziell deklarierten Favoritin zur Wahl verhilft.

    Jean-Martin Büttner ist meines Wissens seit 20 Jahren im Bundeshaus tätig. Er weiss aus eigener Erfahrung, dass das skizzierte Szenario nicht bei den Haaren herbeigezogen ist.

    Ein zweites Beispiel: Am 10. Dezember 2003 standen sich die Bisherige Ruth Metzler (cvp) und Herausforderer Christoph Blocher (svp) gegenüber. Im entscheidenten dritten Wahlgang erreichte Metzler 116 Stimmen, Blocher 121. Nicht weniger als 9 Parlamentarier enthielten sich der Stimme oder legten leer ein. Waren auch CVPler darunter, wie hartnäckige Gerüchte kolportieren? Sie vergiften das Klima.

    2. “Die Tendenz zur politischen Blockbildung”:
    Am Endes des Tages muss sich jedes Parlamentsmitglied entscheiden – für oder gegen ein Gesetz. Bei Wahlgeschäften ist das genauso. Die Politik der Schweiz krankt daran, dass die Parteien mehrheitlich nur noch ein schwaches Profil haben, was von Seiten der Medien laut und zurecht beklagt wird. Vor lauter Wischiwaschi weiss das Volk kaum mehr, wo die einzelnen Parteien stehen. Es wäre ein Zeichen von Stärke, wenn die Fraktionen wenigstens bei Wahlen geschlossen und offen deklarieren würden, wohin ihre Stimmkraft geht.

    Dass die Bürgerinnen und Bürger nur eine Statistenrolle haben, kritisiere ich nicht. Das Bedürfnis nach Transparenz gewichte ich allerdings stärker als alles andere. Mit ihr käme die Glaubwürdigkeit zurück.

  2. Nach anfänglicher Skepsis kann ich dieser ungewohnten und gewagten Forderung inzwischen viel Sympathie abgewinnen.

    Auslöser war für mich Büttners Äusserung “…weil dann jede und jeder so wählen muss, wie es die Fraktion verlangt.”

    Damit degradiert Büttner selber die Parlamentsmitglieder zu Personen, welche geheime Wahlen brauchen, weil sie nicht zu ihrer Wahl stehen können. Niemand “muss” weder mit noch ohne Transparenz so stimmen, wie es die Fraktion will. Die Gewählten haben sich einzig gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern zu rechtfertigen, nicht gegenüber ihren Fraktionen (ich habe jedenfalls nicht Fraktionen gewählt).

    Wer zu einer Sache steht, nimmt damit auch Verantwortung war. Wer dazu nicht stehen kann, tendiert dazu, mit dem Finger auf andere zu zeigen, sodass es schliesslich niemand gewesen sein soll (niemand hat Metzler oder Blocher abgewählt, nicht wahr?).

    Der Anspruch nach Transparenz rechtfertigt sich für mich im Anspruch der Wählerinnen und Wähler, die Parlamentsmitglieder mögen ihnen Rechenschaft über ihre Tätigkeit abliefern. Schliesslich ist ja auch das Stimmvolk quasi die GPK über das Parlament und dessen Mitglieder (was geflissentlich vergessen geht).

  3. Mündig bei Bundesratswahlen, entmündigt bei Sachabstimmungen?

    Mit dem Instruktionsverbot (= zitierter Artikel der Verfassung) für geheime Wahlen zu argumentieren, hat einen Haken: Auch die öffentlichen Abstimmungen im Nationalrat fallen unter das Instruktionsverbot. Was bei Abstimmungen im Nationalrat also möglich ist, soll bei Bundesratswahlen unmöglich sein?

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