Von Prominenz und Kompetenz
Publiziert am 02. März 2010Vor Monatsfrist wurde Regula Fecker (Foto) zur Werberin des Jahres 2010 erkoren. Ein prestigeträchtiger Titel, den sie zurecht erhielt. Fecker wählt mit ihrer Agentur unkonventionelle Ansätze, denkt konsequent crossmedial und setzt das auch um. Der Erfolg der Kampagne “slown down, take it easy” ist der beste Beweis dafür.
Auch sonst ist Fecker erfrischend anders: Sie nimmt sich selber zurück und will deshalb nicht so recht in das gängige Bild der Werbeszene passen. Wir erinnern uns beispielsweise an ihren Vorgänger. In einer “Arena” im Herbst letzten Jahres begann dieser ein Votum so: “Ich bin ja nicht nur Werber des Jahres 2009, sondern auch…”
Der “Tages-Anzeiger” bat Regula Fecker, die Plakate der Zürcher Stadtratskandidierenden zu beurteilen – auf einer ganzen Zeitungsseite. Das wurde längst zum Standard in der Wahlkampfberichterstattung. Sie kritisiert und lobt die verschiedenen Sujets – fair und ausgewogen. Doch dann… der Killersatz:
“Deshalb sollten die Kandidaten […] TV- und Radiospots schalten.”
Ohweh, da hat sich Frau Fecker eine Blösse gegeben, die in Onlineforen subito für Spott sorgte: Politische Werbung in Radio und TV ist in der Schweiz verboten. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) wurde 2006, nach einem langen und zähflüssigen Prozess, revidiert. Dabei wäre das Verbot beinahe gefallen. Im letzten Jahr kam das Thema erneut aufs Tapet: Die Staatspolitische Kommission suchte nach Möglichkeiten, den Parteien Fernsehwerbung zu ermöglichen.
Doch zurück zum Beitrag im gestrigen “Tages-Anzeiger”. Zwei Fragen drängen sich auf: Wurde Feckers Fauxpas bewusst publiziert? Oder hat ihn die Redaktion gar nicht bemerkt: Weder der Interviewer, immerhin ein zeichnender Redaktor, noch der Korrektor noch der Blattmacher?
Foto Regula Fecker: werbewoche.ch