Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler der Demokratie
Publiziert am 22. September 2020Es ist ja nicht so, dass 1848 die Demokratie vom Himmel gefallen wäre und von Anfang an reibungslos funktionierte. Vielmehr mussten kluge Köpfe damals Grundrechte und Gewaltenteilung erkämpfen, die erste Bundesverfassung war ein Wurf.
Die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats sollten aber immer wieder überprüft, neu verhandelt und ergänzt werden. Ein paar Meilensteine:
– die Einführung des fakultativen Referendums (1874);
– die Religionsfreiheit (1874);
– die Einführung der Volksinitiative (1891);
– das Proporzwahlrecht bei Nationalratswahlen (1918);
– die Anerkennung des Rätoromanischen als vierte Landessprache (1938);
– die Schaffung des Kantons Jura (1979);
– der Beitritt zu den Vereinten Nationen (UNO; 2002).
Starke Minderheiten wurden schrittweise in den zunächst rein freisinnig-liberal dominierten Bundesrat integriert: 1891 die Katholisch-Konservativen (die heutige CVP), 1929 die Bauern-, Gewerbe und -Bürgerpartei (BGB; die heute SVP), 1942 schliesslich die SP.
All das waren weise Entscheidungen, die das politische System der Schweiz ausgesprochen stabil mach(t)en und dem Volk zugleich viel Verantwortung überträgt. Ebenso wichtig sind der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung.
Morgen will die SVP-Fraktion im Bundeshaus einem ihrer zwölf Bundesrichter die Wiederwahl verwehren. Das ist ein Versuch, die eigenen Leute ans Gängelband zu nehmen. Diese sollen politisch entscheiden, findet die SVP, obwohl die Bundesverfassung festhält, dass die Richterinnen und Richter unabhängig sein müssen. Das ist eine gefährliche Entwicklung, und wir müssen resolut dagegenhalten!
Zwei Dinge sollten allerdings in den nächsten Monaten neu verhandelt werden:
– Es ist problematisch, dass die Bundesrichterinnen und -richter ihren Parteien jedes Jahr happige Abgaben entrichten müssen. Solche Mandatsabgaben – zwischen 5 und 15 Prozent des Lohns – gibt es in keinem anderen europäischen Land.
– Die Mitglieder des Bundesgerichts müssen alle sechs Jahre wiedergewählt werden. Damit sind sie abhängig von ihren Parteien, wie das aktuelle Beispiel zeigt. In Deutschland werden die Richterinnen und Richter auf Lebzeiten gewählt.
Die Justizinitiative, die u.a. diese beiden Bereiche aufgreift, gibt uns Gelegenheit, Pro und Contra abzuwägen.
Über diese und andere Punkte diskutierte ich gestern in der Sendung «TalkTäglich» der «CH-Media»-Regionalsender von St. Gallen bis Bern – zusammen mit Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli.
Zum Thema Mandatssteuer hat SRF eine Vertiefung bereit – erhellend:
https://www.srf.ch/news/schweiz/wahl-der-bundesrichter-mandatssteuern-fuer-bundesrichter-geben-zu-reden