Was das CO2-Gesetz mit Appenzell zu tun hat

Publiziert am 23. Mai 2021

Seit einer Woche kursiert im Netz ein Videoclip über das C02-Gesetz, das eine alte Masche bedient: Angstmacherei. Autofahren werde ab dem Jahr 2030 verboten, wird da beispielsweise behauptet. Mit Verlaub, aber das ist Chabis.

Das C02-Gesetz, über das wir am 13. Juni abstimmen, kommt ohne Verbote aus. Vielmehr setzt es auf Anreize, das Verursacherprinzip und Lenkungsabgaben. Das ist liberal. Wer jeden Tag 200 Kilometer mit einem schweren SUV zurücklegt, bezahlt künftig jedes Jahr einige hundert Franken mehr. Wer Fahrrad fährt, erhält jeweils Ende Jahr Geld zurück. Wer viel fliegt, bezahlt mehr. Ein Beispiel: Anwalt Bucher (siehe Sujet am Ende dieses Postings) fliegt in diesem Jahr aus beruflichen Gründen viermal von Zürich nach Chicago. Das kostet seine Kanzlei zusätzlich 480 Franken. Wir dürfen vermuten, dass Herr Bucher wegen solchen Mehrkosten keine schlaflosen Nächte hat.

Die Hälfte der Flugticketabgabe und zwei Drittel der C02-Abgaben, die auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas erhoben werden, werden an die Bevölkerung zurückbezahlt; Kinder erhalten denselben Betrag wie Erwachsene (siehe Familie Baumgartner im Sujet unten). Menschen und Firmen mit einem kleineren C02-Fussabdruck haben Ende Jahr also mehr im Portemonnaie bzw. in der Kasse; es wird ihnen via Krankenkassenprämien zurückvergütet.

Die andere Hälfte der Flugticketabgabe geht in einen Klimafonds, der neu geschaffen wird. Mit diesem Geld werden beispielsweise das Gebäudeprogramm, Ladestationen für Elektroautos und Schutzbauten in den Bergen mitfinanziert. Es geht um Innovationen, die letztlich zu einer schrittweisen Dekarbonisierung führen.

Berechnungen der NZZ zeigen, dass Menschen mit bescheidenen Löhnen mehr profitieren als Gutverdienende. Leute aus Städten und Agglomerationen wiederum bezahlen mehr als solche aus Randregionen. Damit wäre eine weitere Mär, die die Gegner auftischen, entlarvt.

Ein weiterer Aspekt: Wie jedes andere Land ist auch die Schweiz von Erdöl und Erdgas abhängig. In den letzten zehn Jahren gaben wir 80 Milliarden Franken für den Import dieser beiden Rohstoffe aus. Pro Jahr entgehen uns also 8 Milliarden Franken an Wertschöpfung. Das soll nicht auf x Jahre so bleiben. Vielmehr geht es darum, einen immer grösser werdenden Anteil dieser Summe in der Schweiz selber zu investieren und die Wirtschaft schrittweise umzubauen. Utopie? Chabis, die findigen Köpfe und Unternehmungen sind längst daran. Sie brauchen aber noch einen kräftigen Schub. Das CO2-Gesetz hat ein paar Schwachstellen, ist aber insgesamt austariert und sozial. Glaubt man den Umfragen, steht es auf der Kippe.

Nötig ist es, weil die Schweiz 2015 zusammen mit 188 anderen Staaten das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet hat. Bis 2030 müssen wir es schaffen, den Ausstoss von Treibhausgas gegenüber 1990 zu halbieren. Die Schweiz ist nicht schlecht unterwegs, muss aber noch einen Gang höher schalten, um dieses Ziel zu erreichen. Klimaleugner gibt es inzwischen praktisch keine mehr, aber immer noch viele Leute mit einer «Fuck-the-Planet»-Einstellung.

Natürlich, die Schweiz rettet mit einem griffigen CO2-Gesetz das Weltklima nicht. Aber wir können doch nicht einfach am Strassenrand warten und mit hochgezogenen Augenbrauen auf die drei grössten CO2-Emittenten, die China, USA und Indien, zeigen. Stellen wir uns vor, die Appenzöller entscheiden an der nächsten Landsgemeinde, dass sie keine direkte Bundessteuer mehr erheben wollen. Ihr Anteil an den Einnahmen aller Kantone beträgt zurzeit gerade einmal 1,4 Prozent.

«Balsiger, schliiift’s?! Ein solcher Move würde den Appenzöllern nie in den Sinn kommen!»

Schon klar. Genauso wie Appenzell-Innerrhoden zur Schweiz gehört, gehört die Schweiz zur Weltgemeinschaft – beide müssen ihren Verpflichtungen nachkommen. Das Zauberwort heisst: Gemeinsinn.

Weitergehende Information: Das Dossier des Bundes «Co2-Gesetz und Klimaschutz» ist hier verlinkt.

Foto: appenzellerlinks.ch 

One Reply to “Was das CO2-Gesetz mit Appenzell zu tun hat”

  1. Wie die «Diskussion» zu diesem Blog-Posting auf Twitter zeigt, gibt es Unsicherheiten in Bezug auf die Rückerstattung. Ich will diesen Punkt deshalb genauer ausführen:

    Die CO2-Abgabe auch Heizöl und Erdgas gibt es schon seit 2008. Seither erhalten alle Menschen in diesem Land, also auch die Kinder, jeweils auf Ende Jahr eine Rückerstattung. Aktuell beträgt sie 87 Franken pro Person. Insgesamt werden in diesem Jahr zwischen 650 und 750 Millionen Franken an die Bevölkerung zurückvergütet.

    Weil die Rückverfügung über die Krankenkassenprämien erfolgt, nehmen das viele Leute gar nicht zur Kenntnis, und hier liegt der einzige Fehler im System. Die Rückvergütung sollte sichtbarer kommuniziert werden. Wenn eine vierköpfige Familie auf Ende Jahr 348 Franken erhält, ist das ein schöner Zustupf.

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