Wehrpflicht schafft Sicherheit

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GAST-BEITRAG von Daniel Slongo *

Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) will keine Wehrpflicht mehr. Ihre Absicht ist klar: Sie will die Armee in Etappen abschaffen. Mit der Milizarmee, die auf der Wehrpflicht basiert, steht ein bewährtes Modell auf dem Spiel. Die Sicherheit von Land und Bevölkerung wäre ohne Wehrpflicht nicht mehr im gleichen Masse gewährleistet. Leidtragend wären auch die Gemeinden und die Kantone.

Das Gefühl der relativen Sicherheit seit dem Fall des Eisernen Vorhanges ist trügerisch. Gewiss: Bewaffnete Konflikte in Europa haben abgenommen. Die sicherheitspolitischen Herausforderungen aber nicht. Sie sind heute diffuser, komplexer und damit weniger greifbar.  Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Fundamentalismus, Rechts- und Linksextremismus, unkontrollierte Migration, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Cyberwar, politischer und wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Natur- und Technologiekatastrophen etc. müssen in der aktuellen Sicherheitspolitik berücksichtigt werden.

Verteidigungskompetenz muss erhalten bleiben

Gerade die Ereignisse der letzten paar Jahre rund um Europa herum zeigen, dass seriöse Prognosen kaum möglich sind. Es wäre fahrlässig und unglaubwürdig, in der Sicherheitspolitik auf das Prinzip Hoffnung zu setzen. Die Verteidigungskompetenz muss erhalten werden. Sie darf nicht in die Hände von wenigen Freiwilligen gelegt werden, wie dies die Initiative der Gruppe Schweiz ohne Armee verlangt. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass sich auf freiwilliger Basis zu wenig und zu wenig qualifiziertes Personal zum Dienst meldet.

Neben Aussen- und Wirtschaftspolitik, Polizei, Grenzwache, Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienst und Justiz, ist die Armee als einziges strategisches Mittel der Regierung in der Schweiz ein entscheidendes sicherheitspolitisches Glied. Ereignisse der letzten Jahre – wie zum Beispiel die Waldbrände im Simplon-Gebiet, der Erdrutsch in Gondo, Überschwemmungen in der ganzen Schweiz – haben gezeigt, wie schnell die zivilen Behörden auf die subsidiäre Unterstützung einer rasch einsatzbereiten Armee angewiesen sind.

Mit einer Abschaffung der Wehrpflicht wäre die Armee zu klein, um ihre verfassungsmässigen Aufgaben zu erfüllen. Die zivilen Partner müssten zusätzliche Aufgaben übernehmen, die Mehrkosten hätten primär die Kantone und Gemeinden zu tragen. Die Armee ist und bleibt auf absehbare Zeit das einzige schweizweit einsetzbare robuste Mittel bei Krisen, Katastrophen und Konflikten. Ihr mit der Aufhebung der Wehrpflicht das Personal zu entziehen, wäre sicherheitspolitisch fatal.

 

 * Daniel Slongo ist Generalsekretär der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG). Anfang nächster Woche wird ein Meinungsartikel der Befürworter erscheinen.

 

Foto Daniel Slongo: zvg

Mit dem neuen Epidemiengesetz passen wir uns an die heutigen Realitäten an

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GAST-Beitrag
von Ursula Zybach *

Für einen wirksamen Schutz vor Epidemien sind gesetzliche Grundlagen unerlässlich. Die Generationen unserer Eltern und Grosseltern haben dies erkannt und bereits 1970 ein Epidemiengesetz geschaffen. Es war ein gutes Gesetz, das den damaligen Bedürfnissen entsprach. Seither sind jedoch über 40 Jahre vergangen – ein halbes Menschenleben!

Vieles hat sich seither verändert: Wir Menschen sind mobiler, städtischer, globaler geworden. Erreger von übertragbaren Krankheiten reisen mit uns und unsern Güterströmen von einem Kanton zum anderen und in kürzester Zeit auch um die ganze Welt. Zudem haben sich auch die Erreger von übertragbaren Krankheiten verändert, sie haben zum Beispiel Artenbarrieren übersprungen oder sind resistent geworden gegen unsere Medikamente. Spätestens die Erfahrungen mit der Lungenkrankheit SARS haben es gezeigt: Den veränderten Bedrohungsmustern ist das Gesetz von 1970 nicht mehr gewachsen.

Deshalb wurde es umfassend überarbeitet. Es geht bei der Abstimmung vom 22. September somit um die Frage, ob die Schweiz ihr Schutz-Dispositiv gegen ansteckende Krankheiten den Gefahren von heute anpassen will, oder ob sie weiterhin mit dem Werkzeugkasten des letzten Jahrhunderts zurechtkommen muss.

Eine Revolution findet mit dem revidierten Gesetz nicht statt: Was sich bewährt hat – etwa die Impfpraxis, wie wir sie heute kennen – wird unverändert weitergeführt. Einige entscheidende Elemente werden jedoch an heutige Gegebenheiten angepasst. So sollen gefährliche Infektionskrankheiten besser als bisher verhütet, bekämpft, überwacht und früher erkannt werden. Weiter sollen nationale Programme den Schutz der Bevölkerung verbessern, Infektionen im Spital bekämpfen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen verhindern. Ein dreistufiges Eskalationsmodell regelt die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Krisensituationen, ein ständiges Koordinationsgremium stellt deren Zusammenarbeit im Alltag sicher.

Über solche Anpassungen an heutige Realitäten stimmen wir am 22. September ab. Und nicht etwa über einen wie auch immer gearteten Impfzwang, wie uns die Gegner glauben machen wollen: Einen solchen gibt es heute nicht und wird es auch morgen nicht geben. Vielmehr wird der Handlungsspielraum der Kantone, obligatorische Impfungen zu verfügen, stark eingeschränkt. Das heutige Epidemiengesetz erlaubt es den Kantonen nämlich ohne nähere Bedingungen, Impfungen für obligatorisch zu erklären. Mit dem neuen Gesetz dürfen Impfobligatorien dagegen nur noch bei einer erheblichen Gefahr, nur für einzelne Personengruppen und ausschliesslich für eine befristete Zeit erlassen werden. Und auch dann gilt wie bereits heute: Jede Person kann frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen will oder nicht.

Kurz: Das umfassend revidierte Epidemiengesetz schützt uns besser vor den Gefahren der heutigen Zeit. Diese Anpassung ist im Interesse der öffentlichen Gesundheit dringend nötig. Deshalb braucht es ein klares Ja am 22. September.

 

* Ursula Zybach ist Präsidentin Public Health Schweiz und wohnt in Spiez (BE). Vor Wochenfrist erhielt Nationalrat Lukas Reimann (svg/SG) namens der Gegner Gelegenheit, hier Stellung zu beziehen.

 

Foto Ursula Zybach: zvg

Gegen staatliche Zwänge

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GAST-BEITRAG von Lukas Reimann *

Die persönliche Freiheit des Menschen und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sind elementar für eine freie Gesellschaft. Der eigene Körper ist ein höchstpersönliches Gut, und der Staat hat kein Recht, den Bürgern vorzuschreiben, was sie mit ihrer Gesundheit, ihrem Körper anstellen sollen. Das beginnt mit regelmässigem Händewaschen und endet beim Entscheid, sich impfen zu lassen. Der Staat darf informieren, die Konsequenzen eines Verhaltens vor Augen führen, aber nicht die Freiheit der Entscheidung nehmen. Doch genau dies geschieht mit dem Epidemiengesetz.

Erinnern Sie sich an Sars? Obwohl die Opferzahl weltweit unter 1000 Personen und damit deutlich unter der jährlichen Opferzahl der saisonalen Grippe lag, rief die WHO die höchste Pandemiestufe 6 aus. Oder an die Millionen von Steuerfranken, die der Bund für Impfstoffe gegen die Schweinegrippe in den Sand setzte. Das neue Epidemiengesetz wird damit begründet, dass der Bund schneller handeln können müsse. Die vergangenen Fälle zeigen, dass bisher zu schnell und unüberlegt gehandelt wurde. Ohne die genauen Folgen und Nebenwirkungen von neuen Impfstoffen zu kennen, wurden grossflächig Impfungen angeordnet.

Krisen lösen die immergleichen Mechanismen aus: Politiker werden auf unklarer Faktenlage aktiv, schränken Freiheiten ein und «nehmen Geld in die Hand», verschwenden Steuermittel zur Förderung eines imaginativen Gemeinwohls. Grundlegende liberale Überzeugungen verschwinden aus dem Blickfeld. Neu würden noch mehr Kompetenzen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgetreten, statt dass vor Ort die Situation beurteilt und entschieden wird: Mit dem neuen Gesetz wird die WHO uns diktieren können, wann sich Schweizer Bürger impfen lassen müssen.

Obwohl es sich beim Impfobligatorium um besonders einschneidende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte handelt, ist die Vorlage voll von «Kann-Vorschriften» und unbestimmten Rechtsbegriffen. Bereits in einer besonderen Lage, zum Beispiel die jährliche saisonale Grippewelle, soll es für «betroffene Bevölkerungskreise» ein Impfobligatorium geben. Wer sind die betroffenen Bevölkerungskreise? Alle Jungen? Alle Senioren? Alle Bewohner eines Gebietes? Zu Recht haben in der Vernehmlassung verschiedene Kantone gefordert, die Begriffe müssten bei so weitreichenden Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte klar definiert werden. Doch dies fand keine Berücksichtigung.

Befürworter meinen, es gäbe nur ein Impfobligatorium, aber keinen Impfzwang. Ist das faktisch nicht dasselbe? Das Gesetz verpflichtet die Institutionen zu «geeigneten Massnahmen» und die Kantone dazu, dafür zu sorgen, dass alle von Impfempfehlungen Betroffenen geimpft sind. Das wäre ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Es mag sinnvolle Impfungen geben, aber es muss jeder selber entscheiden können. Alles andere erinnert an Diktaturen. Mit der Gesetzesrevision würde auch die Fichierung der Bürger eine komplett neue Dimension erreichen, welche die Fichenaffäre in den Schatten stellt: Krankheitsdaten sollen in einer Datenbank mit Daten über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen verknüpft werden und auch an ausländische Behörden weitergegeben werden.

«Es kann nur der zu etwas gezwungen werden, der sich zwingen lassen will», schrieb Hegel in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts. Ich will mich nicht zwingen lassen und selbst entscheiden. Nur ein Nein zum neuen Epidemiegesetz sichert die Entscheidungsfreiheit beim Impfen.

Der Webauftritt des Komitees gegen das neue Epidemiengesetz EpG ist hier verlinkt.

* Lukas Reimann ist Nationalrat (svp) aus dem Kanton St. Gallen. Er wurde 2007 gewählt. Nächste Woche erhält hier jemand aus dem Lager der Befürworterinnen und Befürworter des EpG die Gelegenheit, Stellung zu beziehen.

 

Foto Lukas Reimann: sf.tv

 

Das Volk will keine Volkswahl

Laut dem “Extrablatt”, das vor vier Wochen in alle Haushaltungen verteilen wurde, geht nun die Schweiz zu Grunde. Der populistische Werbefeldzug verfing ganz offensichtlich nicht, die Initiative für die Volkswahl des Bundesrats erlitt mit 76 Prozent Nein Schiffbruch. Ein Abstimmungskommentar jenseits von Ironie und Polemik.

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VON MARK BALSIGER

Volksinitiativen, die institutionelle Veränderungen anstreben, haben einen schweren Stand. Das zeigt der Blick in die jüngere Vergangenheit:

– Volkssouveränität statt Behördenpropaganda:
75,2% Nein (06/2008)
– Staatsverträge vors Volk:
75,3% Nein (06/2012)

Mit der Volkswahl des Bundesrats zeigt sich dieses Muster erneut: Alle Kantone lehnen die Volksinitiative ab; insgesamt beträgt der Nein-Stimmenanteil satte 76,3 Prozent. Dass sogar die 70-Prozent-Hürde genommen wurde, überrascht mich: Bei der zweiten SRG-Trendstudie von gfsbern sagten noch 66 Prozent der Befragten aus, eher oder bestimmt ein Nein einzulegen.

Den drei vergleichbaren Vorlagen ist gemeinsam, dass sie sich nicht emotional aufladen liessen. Der Versuch, eine Konfliktlinie „classe politique“–Volk zu schaffen, scheiterte. Kommt dazu, dass die SVP auch diesen Abstimmungskampf mit angezogener Handbremse führte. Bereits mit der Lancierung der Volkswahl-Initiative hatte sie lange gezögert.

Das Volk will also nichts von einer Volkswahl wissen. Das Nein ist aus sprachföderalistischen Gründen wichtig, insbesondere das Tessin hätte sich sonst noch ausgegrenzter gefühlt. Das Nein verhindert aber auch einen Dauerwahlkampf à l’américaine, der viele Ressourcen von den Abstimmungskämpfen abgezogen hätte. Und es verhindert, dass Nationalratswahlen zu Ausmarchungen zweiter Klasse werden.

Dass es heute zu dieser Volksabstimmung kam, ist wertvoll. 1998, also vor nicht weniger als 15 Jahren, wurde die Volkswahl an der “Albisgüetli”-Tagung von Christoph Blocher als Idee angestossen, 2009 schliesslich startete die SVP die Unterschriftensammlung. Das Thema ist damit nach 1900 und 1942 zum dritten Mal vom Tisch. Das heutige Abstimmungsresultat stärkt die Position des Bundesrats und die Kohäsion des Landes.


Weitere Beiträge:

Überdeutliche Ablehnung (NZZ, Martin Senti)
“Systematische Fehleinschätzung der SVP” (Interview mit Politologe Adrian Vatter; Newsnet, Mirko Plüss)

Sang- und klanglos (Kommentar NZZ, Martin Senti)
Nicht noch mehr Demokratie (Kommentar TA/Bund, Patrick Feuz)


Fotomontage: soaktuell.ch

 

 

“Ich fordere eine Asylpolitik, die die echten Dramen zu verhindern versucht”

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GAST-BEITRAG von David Herzog*

Seit es das Asylgesetz gibt, ist es ein Drama mit ihm: Innert 32 Jahren wurde das Gesetz nicht weniger als zehn mal geändert und verschärft. Und es spricht viel dafür, dass die Salamitaktik die nächsten 32 Jahre so weiter gehen wird. Denn mit diesem inszenierten Drama lässt sich auf einfache Weise politisches Kapital schlagen, immer und immer wieder. Aber sind durch diese Inszenierung auch Probleme gelöst worden? Oder wurden diese nur bewirtschaftet aus politischem Kalkül?

Die innenpolitischen Massnahmen haben keine statistisch erkennbare Auswirkung auf die Zahl der Asylgesuche. Diese schwankt in der Schweiz im Gleichschritt mit den anderen westeuropäischen Ländern – zwischen 10’000 (in den Jahren 1987, 2005, 2007) und 47’000 (im Jahr 1999). Allenfalls ist es ein Wettbewerb zwischen den europäischen Staaten darum, möglichst weniger attraktiv zu sein als die Nachbarstaaten. Also ein Race to the bottom, der aber, da alle Staaten mitmachen, niemandem etwas bringt. Die Zahl der Asylsuchenden in Europa wird dadurch nicht geringer.

Die permanente Asylhysterie lenkt bloss von den echten Dramen ab, die sich im Flüchtlingswesen ereignen. 1500 Flüchtlinge ertranken vergangenes Jahr im Mittelmehr. Zigtausende Menschen zahlen viel Geld an Schlepper in der Hoffnung, aus dem Elend entrinnen zu können. Damit alimentieren das Schlepperbusiness. Vier Fünftel aller Flüchtlinge weltweit haben in Entwicklungsländern Zuflucht gefunden, was für diese Zufluchtsländer eine schwere zusätzliche Belastung ist (neben allen anderen Problemen, die diese Länder haben).

Das Drama hat aber auch kein Ende für jene, die es in die Schweiz geschafft haben. Während Jahren zwingen wir sie zum Nichtstun, weil wir sie mit einem Arbeitsverbot belegen – und wundern uns dann, dass einige von ihnen in dieser ausweglosen Situation mit Dealen beginnen. Traumatisierten Menschen geben wir nicht genügend Zeit, um das Erlebte schildern zu können. Wir nehmen Kindern ihre Väter weg und stecken sie in Ausschaffungshaft, um sie zur Ausreise zu bewegen. Und wir entreissen Kinder ihrem jahrelang gewachsenen sozialen Umfeld und verweisen sie des Landes.

Abschaffung des Botschaftsverfahrens verschärft die Probleme

Ich will weniger Drama! Ich fordere eine Asylpolitik, die diese echten Dramen zu verhindern oder zu mildern versucht. Die Vorlage, über die wir nun abstimmen, macht das Gegenteil: Die Abschaffung des Botschaftsverfahrens und die Statusänderung für Kriegsdienstverweigerer verschärfen die Probleme. Und sie gibt dem Bundesrat den Freipass, ohne Gesetzgebungsverfahren am Volk vorbei weitere Verschärfungen testweise einzuführen.

Ich will weniger Drama! Wir haben in der Schweiz weniger als einen Asylsuchenden pro 150 Einwohner. Ist das eine Belastung, die die Hysterie rechtfertigt? Ich meine: Nein. Eine Belastung ist es gewiss, aber keine, die es rechtfertigen würde, die Situation der Hilfesuchenden weiter zu verschlechtern statt zu verbessern. Und keine, die es rechtfertigen würde, ein solches Gesetz per Dringlichkeitsbeschluss in Kraft zu setzen, bevor das Volk darüber abstimmen konnte. Das ist undemokratisch und für sich alleine schon ein Grund für ein überzeugtes Nein am 9. Juni.

 

* David Herzog führt seit einigen Jahren ein eigenes Blog. Er gehört zur Piratenpartei.

 

Foto David Herzog: zvg

“Beim Botschaftsverfahren werden lediglich 4,5 Prozent der Asylgesuche anerkannt”

Inland - Nationalrat

GAST-BEITRAG von Gerhard Pfister *

Wir haben das Asylwesen nicht im Griff. Der Unmut in der Bevölkerung ist gross. Ein Asylverfahren dauert fast vier Jahre. 80 bis 90 Prozent der Gesuche werden abgelehnt, weil es keine Asylgründe gibt. Die Schweiz hat zusammen mit Schweden am meisten Asylbewerber pro Kopf in Europa. Die Gesuche haben letztes Jahr mit 28‘631 ein Rekordhoch erreicht. Die Kriminalität der Asylbewerber stieg 2012 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent. Inzwischen gehen 12,6 Prozent der begangenen Straftaten in der Schweiz auf Personen im Asylbereich zurück – und das bei einem Bevölkerungsanteil von 0,5 Prozent! Abgesehen von einigen verblendeten Ideologen ist allen klar, dass der Handlungsbedarf im Asylwesen ausgewiesen ist.

Der Widerstand gegen die Revision ist umso unverständlicher, als dass alle Vorschläge dieser Revision von SP-Bundesrätin Sommaruga kommen. Und nicht nur sie wirbt für die Vorlage: Auch andere namhafte SP-Politiker wie Pascale Bruderer oder Hans Stöckli setzen sich für das neue Asylgesetz ein. Unter diesen Umständen ist es verantwortungslos, dass die SP alles ablehnt und die eigene Bundesrätin feige im Stich lässt.

Das sind die wesentlichen Punkte der Vorlage:

–  Die Asylverfahren werden beschleunigt: Grundgedanke der Revision ist die Zentralisierung der Verfahren, welche die Asylverfahren deutlich verkürzen werden. In Bundeszentren versammeln sich sämtliche Spezialisten für die Asylabklärungen und ermöglichen so zügige Entscheide. Asylgesuche, die keine weiteren Abklärungen benötigen, können so im Schnellverfahren erledigt werden. Die aufwändige Verteilung auf die Kantone entfällt.

–  Wehrdienstverweigerung und Desertion sollen nicht mehr als alleiniger Asylgrund gelten. Das ist eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil, das die Gesuche aus Eritrea förmlich explodieren liess. Es machte die Schweiz äusserst attraktiv im Vergleich zu andern europäischen Ländern. Die Präzisierung, dass die Wehrdienstverweigerung alleine nicht mehr zum Asyl qualifiziert, ist ein wichtiges Signal. Gleichzeitig bleibt garantiert, dass alle, die an Leib und Leben bedroht sind, weiterhin Asyl in der Schweiz erhalten.

–  Es entfällt die Möglichkeit, auf einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Schweiz war bis vor kurzem das einzige europäische Land, das diese Option kannte. Als Konsequenz wurden die Schweizer Botschaften von Asylgesuchen überschwemmt. Alleine auf den Botschaften in Syrien und Ägypten wurden innerhalb kurzer Zeit 7000 bis 10‘000 Gesuche eingereicht – ein Ansturm dem die Botschaften nicht gewachsen sind. Der riesige Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Resultat, denn lediglich 4,5 Prozent der Asylgesuche werden über das Botschaftsverfahren anerkannt. Diese Flüchtlinge werden dank dem humanitären Visum weiterhin die Möglichkeit haben, in die Schweiz kommen.

–  Es werden besondere Zentren für renitente Asylsuchende geschaffen. Davon profitiert nicht nur die lokale Bevölkerung rund um die Asylunterkünfte, sondern auch jene Asylsuchende, die sich anständig benehmen. Sie werden nicht mehr Opfer von Pöbeleien, Drohungen, sexuellen Belästigungen oder Lärm.

 

* Gerhard Pfister ist seit 2003 Nationalrat der CVP Zug. Nach Pfingsten erhält ein Gegner der Asylgesetzrevision, über die wir am 9. Juni abstimmen werden, die Möglichkeit, sich in einem Gast-Beitrag zu äussern.

Foto Gerhard Pfister: parlament.ch

Zur Volkswahl des Bundesrats: Das Argument, das bislang vergessen wurde

Das neue “Extrablatt” der SVP wird zurzeit druckfrisch distribuiert, der Wettstreit der Argumente für und gegen die Volkswahl des Bundesrats ist schon seit einigen Wochen im Gang. Dabei ist bisher ein Argument gegen die Initiative vergessen gegangen: Bei einem Ja würden die Nationalratswahlen komplett in den Hintergrund geraten.

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VON  MARK BALSIGER

Es gibt gute Argumente, am 9. Juni zur Volkswahl des Bundesrats Ja zu stimmen. Sicher das stärkste: Eine Landesregierung, die direkt durch das Volk gewählt wird, ist besser legitimiert als wenn nur 246 Parlamentarier den Wahlakt vornehmen. Dass die Stimmabgabe seit jeher geheim erfolgt und Mauscheleien möglich sind, ist unsäglich. Im Dezember 2011 publizierte ich deswegen einen Meinungsartikel in “Tages-Anzeiger” und “Bund”.

Die wichtigsten Gründe, die gegen die Volkswahl sprechen: Bundesräte stünden im Dauerwahlkampf. Sie wären darauf bedacht, sich ständig unter das Volk zu mischen und populäre Entscheidungen zu fällen. Wohin das führen kann, zeigte der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl, der aus Angst vor einer Abwahl sein Land 16 Jahre lang verwaltete statt es zu reformieren. Bundesräte wären mit dem neuen Wahlmodus ganz plötzlich vor allem Parteigänger statt Landesväter und -mütter, die Konkordanz würde untergraben.

Der “Wikipedia”-Eintrag fasst Geschichte, Argumente und Initiativtext der Abstimmungsvorlage gut zusammen.

Nun aber zum Argument, das im bisherigen Diskurs nicht aufgegriffen wurde: Kommt die Volkswahl durch, würde der Bundesrat in Zukunft am selben Tag gewählt wie der Nationalrat. Diese Ballung wäre problematisch. Im medialen Fokus stünden dereinst klar die Bundesratswahlen: Die Kandidierenden wären als Wahllokomotiven für ihre Parteien unterwegs, die ohnehin schon ausgeprägte Personalisierung der Politik spitzte sich weiter zu. Die Nationalratswahlen mit ihren vielen Kandidierenden würden in den Hintergrund gedrängt, für die Medien wären sie hinter den Ständeratswahlen nur noch drittklassig.

Diese Entwicklung wäre Gift für die Parteien: Sie durchforsten ihre Umfelder alle vier Jahre auf der Suche nach Chrampfern, hungrigen Jungen, unkonventionellen Köpfen und ambitionierten Talenten. Das ist zwar enorm aufwändig, hält die Parteien aber auf Trab und führt ihnen frisches Blut und neue Ideen zu. Die meisten Politikerinnen und Politiker, die für den Nationalrat kandidieren, wissen, dass sie keine Wahlchancen haben. Sie tun es trotzdem – der Partei zuliebe oder weil sie ihren Bekanntheitsgrad für später – ein anderes Amt – vergrössern wollen. Werden Nationalratswahlen drittklassig, sinkt die Lust vieler potenzieller Kandidierenden, sich zur Verfügung zu stellen. Und damit sterben Wurzeln des bewährten Systems ab. Das kann nicht im Interesse einer lebendigen Demokratie sein.

Die Parteien in der Schweiz sind arm wie Kirchenmäuse. Einzig die SVP kriegt ab und zu ein fettes Stück Käse. Mit der Volkswahl des Bundesrats wären die Kantonalparteien unter Druck, Teile ihrer klammen Budgets an die Wahlkämpfe der Bundesratskandidaten abzuliefern. Dieses Geld würde bei ihren eigenen Kampagnen aber fehlen. Der Einer-Wahlkreis für den Bundesrat würde die 26 Wahlkreise für die Nationalratswahlen in jeder Hinsicht überpowern.

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Weiterführende Links zur Vorlage:

Website der Befürworter (SVP)
Website der Gegner

– Facebook-Gruppe: “Ja zur Schweiz, Ja zur Volkswahl des Bundesrats”
– Facebook-Page: “Nein zur Volkswahl des Bundesrats”

Direkte Demagogie: Kommentar von Martin Senti, NZZ (4. Mai 2013)
NZZ-Dossiers zu den eidg. Vorlagen vom 9. Juni

Volkswahl ist nicht gleich Volkswahl (Tageswoche, Martin Stohler, 23. Mai)

 

Kampagnensujets: von den jeweiligen Websites

 

Der Facebook-Flirt von Ueli Maurer

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VON MARK BALSIGER

Im ersten Quartal dieses Jahres gingen in der Schweiz die Nutzerzahlen von Facebook in allen Alterskategorien zurück. Zweifellos der prominenteste Aussteiger ist Ueli Maurer. Gestern Abend um 17 Uhr liess er seine Page vom Netz nehmen. Begonnen hatte er zur Jahreswende. Ziel seines Facebook-Auftritts war es, sich dort direkt und unkompliziert mit den Menschen auszutauschen. Also genau das, was Maurer im realen Leben dank seiner bodenständigen Art gut gelingt.

Rund drei Monate später ist dieses Projekt also bereits wieder beendet. Offizielle Begründung: Die Diskussionen seien zu oberflächlich, Maurer suche in Zukunft stattdessen lieber den direkten Kontakt mit den Leuten. Man kratzt sich etwas irritiert am Kopf. Facebook steht nicht im Ruf, das Forum für kluge Diskurse zu sein, nein, es ist ein virtueller Stammtisch. Dort wird mehrheitlich knapp und direkt kommuniziert, für den Geschmack vieler Leute bringt das selten neue Erkenntnisse.

Das wusste Maurer Kommunikationsstab schon vor dem Start. Und deshalb überzeugt die Begründung für den frühzeitigen Ausstieg nicht. Ehrlicher wäre es gewesen, den wahren Grund zu nennen. Meine Vermutung: Die Bewirtschaftung der Page war zeitlich viel intensiver als budgetiert. Und vielleicht hatte die Strategie noch keinen ausgereiften Stand erreicht.

Ich vergleiche Facebook oft mit einem Marathon: Es braucht eine lange systematische Vorbereitung und realistische Ziele. Hat der Lauf einmal begonnen, ist es sehr wichtig, die Kräfte einzuteilen, um stetig und in einem angemessenen Tempo vorwärtszukommen. Sonst endet der Wettkampf mit einer Zerrung statt einem Glücksgefühl. Es gibt inzwischen auch in der Schweiz viele Firmen, NGO, Institutionen und sogar vereinzelte Politiker, die vorgemacht haben, wie man sich mit einer durchdachten Strategie, Engagement und einem echten Interesse am Austausch mit den Surfern positionieren kann.

Maurers Kommunikationsleute machten ihren Job sicher nicht schlecht. Regelmässig publizierten sie Fotos, die man sonst nicht überall sehen konnte, und kurze Wortbeiträge. Zuweilen überzeugten die Postings nicht gerade mit tiefschürfender Substanz oder sprachlicher Brillanz, und die Bereitschaft zum Dialog war noch unterentwickelt.

Doch wie heisst es so schön: Übung macht den Meister. Und um mit Facebook zum Erfolg zu kommen, braucht es viel Übung und entsprechend auch viel Zeit. Maurer hatte rund 2800 Likes gesammelt. Das ist ansprechend. Seine Bundesratskollegin Eveline Widmer-Schlumpf, die ein Jahr vor ihm mit einer Facebook-Page begann, bringt es nur auf die Hälfte, obwohl sie im Volk populärer ist.

Nach rund drei Monaten wirft man also im VBS die Flinte ins Korn und ruft: “Halt, Übung abgebrochen!” Jetzt, wo der Frühling beginnt, beendet Ueli Maurer seinen Flirt mit Facebook. Schade, man hätte dem Projekt eine längere Laufzeit gewünscht. Bis mindestens zum Ende des Präsidialjahres von Ueli Maurer. Dann wäre ein vertiefte Analyse möglich gewesen. Sie hätte aufzeigen können, was diese Plattform einem Magistraten in der Schweiz bringt.

 

Weiterführend:

– Was ich im Interview mit Radio SRF4 News über Bundesrat Maurers Facebook-Aus sagte:
“Ueli Maurer kritisiert die Facebook-Nutzer” (8:30, Interview: Matthias Heim)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident (Posting von Thomas Hutter)

Facebook ist eine Chance für Politiker (Posting von Maurice Velati)

 

Foto Ueli Maurer: news_ch

 

 

 

Das Volksmehr verdient eine Aufwertung

Im 19. Jahrhundert war das Ständemehr ein Instrument zur Integration der katholisch-konservativen Kantone. Inzwischen strapaziert es den Zusammenhalt des Landes, weil das urschweizerische Prinzip der Machtteilung zuweilen ausgehebelt wird. Wichtig wäre, dass jetzt eine echte Debatte in Gang kommt. Eine Debatte ohne Tabus und reflexartiges “Hände weg!”

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VON DEANA GARIUP und MARK BALSIGER

Bei der SRF-Talentshow „Voice of Switzerland“ gewinnt, wer im Final am meisten Stimmen der TV-Zuschauerinnen und -Zuschauer einheimsen kann. Bei Verfassungsänderungen wird es komplizierter: Es gewinnt nur, wer das Doppelte Mehr erreicht. Diese Hürde führt gelegentlich zu Resultaten, die das urschweizerische Prinzip der Machtteilung aus dem Gleichgewicht zu bringen droht.

Der letzte Abstimmungssonntag liefert ein exemplarisches Beispiel: Beim Familienartikel legten 54,3 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Ja ein. Das Volksmehr wurde damit zwar klar erreicht, der Verfassungsartikel scheiterte aber am Ständemehr. In der lateinischen Schweiz und in urbanen Regionen, die teilweise einen Ja-Stimmen-Anteil von bis zu 75 Prozent erreicht hatten, macht sich seither Missmut breit: Ihr Vorsprung beträgt satte 204’000 Stimmen. Das entspricht der Bevölkerung des Kantons Graubünden oder der Besucherzahl am eidgenössischen Schwingfest 2010 in Frauenfeld.

Wie sich die Ablehnung des Bundesstaates aufweichte

Das Ständemehr wurde in den letzten 160 Jahren immer mächtiger. Ein Beispiel: Der Kanton Zürich zählt heute rund 1,4 Millionen Einwohner, Appenzell-Innerrhoden wiederum 16’000. Ein Zürcher hat heute eine 40 Mal schwächere Stimmkraft als ein Innerrhödler. Zum Vergleich: Um das Jahr 1850 herum differierte die Stimmkraft zwischen Zürich und Appenzell-Innerrhoden noch mit einem Verhältnis von 1 zu 8. Die Macht ballt sich auf dem Land, was bei Abstimmungen zu einer massiven Verzerrung führen kann.

Rückblende: Mit der Gründung des Modernen Bundesstaats wurde das Volksmehr eingeführt, für Verfassungsänderungen musste zudem das Ständemehr erreicht werden. Angesichts des Kulturkampfes, der damals tobte, war das eine kluge Entscheidung. Die katholisch-konservativen Kantone, im Sonderbundskrieg 1847 von den Liberalen besiegt, erhielten so zusammen mit anderen kleinen Kantonen ein Vetorecht. Ihre Ablehnung gegenüber dem Bundesstaat weichte sich weiter auf, als 1874 das Referendum eingeführt wurde – eine zweite starke Waffe für die Minderheit. Die Integration der Katholisch-Konservativen konnte 1891 mit der Wahl des Luzerners Josef Zemp in den Bundesrat und der Einführung der Volksinitiative vervollständigt werden.

Historisch betrachtet war das Ständemehr für die politische Stabilität des Landes wichtig. Inzwischen wirkt es wie ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert: Zum einen ist der Kulturkampf vorbei, zum anderen hat sich die Schweiz wegen dem säbelrasselnden Bismarck und den beiden Weltkriegen zu einer Willensnation zusammengerottet. Dafür ist der Stadt-Land-Konflikt inzwischen wieder allgegenwärtig, seine Sprengkraft grösser denn je. Die konservativ-ländliche Schweiz und die progressiv-urbane Schweiz driften immer weiter auseinander. Einzelne Akteure bewirtschaften die Ängste erfolgreich. Die Debatte über das Ständemehr wird begleitet von Ressentiments und Abwehrreflexen.

Das Ständemehr ist kein Heiligtum

Eine lebendige Demokratie zeichnet sich allerdings dadurch aus, dass sie immer wieder aufs Neue verhandelt wird. Diese Qualität hat unser Land zum Erfolg geführt. Das Ständemehr ist kein Heiligtum, sondern sollte aus der Perspektive des 21. Jahrhunderts diskutiert werden dürfen. Gegen ein Dutzend verschiedene Reformvorschläge liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Die meisten setzen direkt beim Ständemehr an, andere machen eine Stärkung der urbanen Zentren beliebt. Die Basis dieses Ansatzes: In den sechs grössten Städten leben heute mehr Menschen als in den zwölf kleinsten Kantonen.

Wir plädieren für eine sanfte Reform: die Einführung eines „qualifizierten Volksmehrs“, so wie es schon andere Politologen vorschlagen. Konkret: Erreicht das Volksmehr beispielsweise 54 Prozent, ist das Ständemehr überstimmt. Das Volksmehr erhielte eine Aufwertung, gleichzeitig würde die Position der kleinen Kantone stark bleiben.

Dieser Text ist übrigens am 13. März auch im “Bund” und im “Tages-Anzeiger” erschienen. Die iPad-Version gibts hier.

 

Die Debatte zum Ständemehr und Volksmehr wird hier laufend nachgeführt, Links und eigene Beiträge sind willkommen.

Zusammenstellung:

Danke, liebe Innerschweizer
(Tageswoche, Philipp Looser, 3. März)

SP-Nationalrat will kleine Kantone entmachten
(Tages-Anzeiger/Der Bund, Markus Brotschi, 5. März)

Föderalismus contra Demokratie (PDF)
(NZZ, Fritz Sager & Adrian Vatter, 6. März)

Verzweifelte Suche nach der Wende
(Newsnet, René Lenzin, 6. März)

Roter Chorgesang (PDF)
(Weltwoche, Urs-Paul Engeler, 7. März)

Eine dritte Standesstimme für die sechs grössten Kantone (PDF)
(NZZ am Sonntag, Elmar Ledergerber, 10. März)

Hände weg vom Ständemehr
(CVP-Mediendienst, NR Ruedi Lustenberger, 11. März)

Mit dem Ständemehr gegen die Tyrannei
(Ordnungspolitischer Blog/Basler Zeitung, Dominik Feusi, 18. März)

 

 

Foto Schwäne: reine-ansichtssache.com

Ständemehr: Eine Zusammenstellung wichtiger Reformvorschläge seit 1975

Das doppelte Mehr sorgt zuweilen für kuriose Resultate. So am letzten Sonntag: 54 Prozent stimmten für den Familienartikel und erreichten das Volksmehr damit klar. Weil aber insgesamt 13 Kantone dagegen stimmten, kam die Vorlage trotzdem zu Fall. Die Debatte ist damit angestossen. In den ersten Jahrzehnten des Modernen Bundesstaats war das Ständemehr ein föderalistisches Integrationsinstrument für die katholisch-konservativ dominierten Kantone. Heute kann es als gesellschaftliches Spaltwerkzeug bezeichnet werden. Eine erste Zusammenstellung wichtigster Reformvorschläge. 

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VON DEANA GARIUP

Der Ruf nach einem reformierten Ständemehr erschallte 1975 zum ersten Mal: Er kam vom St. Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger, damals Nationalrat für den LdU. Sein Vorschlag: Für die Annahme einer Verfassungsänderung sollen das Volksmehr und die Zustimmung von 8 Kantonen ausreichen. Mehrere Vorschläge wurden nach der EWR-Abstimmung 1992 präsentiert. Diese Vorlage scheiterte nur knapp am Volksmehr (49.7 Prozent), aber sehr klar am Ständemehr (16 Kantone stimmten Nein, 8 Ja). Politikerinnen wie auch Politikwissenschaftler entwickelten Modelle, um das Gewicht der Stände bei Abstimmungen zu mildern: Die damalige Nationalrätin Leni Robert (GPS, BE) forderte 1993, dass erst eine Zweidrittelmehrheit der Stände ein Volksmehr aushebeln könne.

Während Robert und Jaeger bei der Anzahl notwendiger Stände für die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage ansetzen, fordern die untenstehenden Vorschläge eine unterschiedliche Gewichtung der Stände, bzw. den Einbezug der Städte. Die Genfer Politologen Cyrill Hess und Alexandre Trechsel entwickelten 1993 ihr Dreistufen-Modell. Demnach sollten die Kantone je nach Bevölkerungsanteil eine, zwei oder drei Standesstimmen erhalten und so für eine zeitgemässere Vertretung der Stände sorgen. Ein ähnliches Modell mit vier anstelle von drei Stufen schlug der St.Galler Politikwissenschafter Silvano Möckli vor. Die Waadtländer Ständerätin Yvette Jaggi wiederum wollte damals anstelle der grossen Kantonen den fünf grossen Schweizer Städten ein besonderes Gewicht beimessen. Sie forderte neben den bisherigen Standesstimmen neu auch Städtestimmen.

Nationalrat Roger Nordmann (SP, VD) hat gestern einen neuen Vorstoss zum Thema angekündigt: Er will, ganz im Sinne der Drei- und Vierstufen-Modelle, den Kantonen ein unterschiedliches Gewicht zuschreiben. Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross wiederum stützt sich auf das Städtemodell von Jaggi und fordert für die Kantone mit den grössten Städten eine zusätzliche Standesstimme. Enttäuschte Befürworter des Familienartikels dürfen angesichts dieser Vorschläge aber nicht euphorisch werden: Sowohl die Gewichtung der Stände wie auch der Einbezug der Städte hätten nicht zu einem anderen Ergebnis geführt: Der Familienartikel wäre so oder so abgelehnt worden.

Als ernstzunehmendes Argument gegen die Gewichtungsmodelle gilt anzumerken, dass diese am Föderalismusprinzip kratzen, welches die Gleichbehandlung alle Kantone verlangt. Besser wäre in diesem Sinne, wenn statt den Einfluss der Stände einzuschränken, die Stimme des Volkes stärker gewichtet würde. Etwa indem eine qualifizierte Mehrheit von beispielsweise 55 Prozent der Stimmberechtigten die Stände überstimmen könnte.

Diese Auslegeordnung zeigt, dass man Reformvorschläge andenken kann und soll, denn die Vetokraft der Kleinkantone würde auch mit Reformen nicht automatisch ausgehebelt.

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Ausschnitt aus unserer Zusammenstellung: Die Liste als
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Foto: Keystone