Das doppelte Mehr sorgt zuweilen für kuriose Resultate. So am letzten Sonntag: 54 Prozent stimmten für den Familienartikel und erreichten das Volksmehr damit klar. Weil aber insgesamt 13 Kantone dagegen stimmten, kam die Vorlage trotzdem zu Fall. Die Debatte ist damit angestossen. In den ersten Jahrzehnten des Modernen Bundesstaats war das Ständemehr ein föderalistisches Integrationsinstrument für die katholisch-konservativ dominierten Kantone. Heute kann es als gesellschaftliches Spaltwerkzeug bezeichnet werden. Eine erste Zusammenstellung wichtigster Reformvorschläge.
VON DEANA GARIUP
Der Ruf nach einem reformierten Ständemehr erschallte 1975 zum ersten Mal: Er kam vom St. Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger, damals Nationalrat für den LdU. Sein Vorschlag: Für die Annahme einer Verfassungsänderung sollen das Volksmehr und die Zustimmung von 8 Kantonen ausreichen. Mehrere Vorschläge wurden nach der EWR-Abstimmung 1992 präsentiert. Diese Vorlage scheiterte nur knapp am Volksmehr (49.7 Prozent), aber sehr klar am Ständemehr (16 Kantone stimmten Nein, 8 Ja). Politikerinnen wie auch Politikwissenschaftler entwickelten Modelle, um das Gewicht der Stände bei Abstimmungen zu mildern: Die damalige Nationalrätin Leni Robert (GPS, BE) forderte 1993, dass erst eine Zweidrittelmehrheit der Stände ein Volksmehr aushebeln könne.
Während Robert und Jaeger bei der Anzahl notwendiger Stände für die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage ansetzen, fordern die untenstehenden Vorschläge eine unterschiedliche Gewichtung der Stände, bzw. den Einbezug der Städte. Die Genfer Politologen Cyrill Hess und Alexandre Trechsel entwickelten 1993 ihr Dreistufen-Modell. Demnach sollten die Kantone je nach Bevölkerungsanteil eine, zwei oder drei Standesstimmen erhalten und so für eine zeitgemässere Vertretung der Stände sorgen. Ein ähnliches Modell mit vier anstelle von drei Stufen schlug der St.Galler Politikwissenschafter Silvano Möckli vor. Die Waadtländer Ständerätin Yvette Jaggi wiederum wollte damals anstelle der grossen Kantonen den fünf grossen Schweizer Städten ein besonderes Gewicht beimessen. Sie forderte neben den bisherigen Standesstimmen neu auch Städtestimmen.
Nationalrat Roger Nordmann (SP, VD) hat gestern einen neuen Vorstoss zum Thema angekündigt: Er will, ganz im Sinne der Drei- und Vierstufen-Modelle, den Kantonen ein unterschiedliches Gewicht zuschreiben. Der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross wiederum stützt sich auf das Städtemodell von Jaggi und fordert für die Kantone mit den grössten Städten eine zusätzliche Standesstimme. Enttäuschte Befürworter des Familienartikels dürfen angesichts dieser Vorschläge aber nicht euphorisch werden: Sowohl die Gewichtung der Stände wie auch der Einbezug der Städte hätten nicht zu einem anderen Ergebnis geführt: Der Familienartikel wäre so oder so abgelehnt worden.
Als ernstzunehmendes Argument gegen die Gewichtungsmodelle gilt anzumerken, dass diese am Föderalismusprinzip kratzen, welches die Gleichbehandlung alle Kantone verlangt. Besser wäre in diesem Sinne, wenn statt den Einfluss der Stände einzuschränken, die Stimme des Volkes stärker gewichtet würde. Etwa indem eine qualifizierte Mehrheit von beispielsweise 55 Prozent der Stimmberechtigten die Stände überstimmen könnte.
Diese Auslegeordnung zeigt, dass man Reformvorschläge andenken kann und soll, denn die Vetokraft der Kleinkantone würde auch mit Reformen nicht automatisch ausgehebelt.

Ausschnitt aus unserer Zusammenstellung: Die Liste als
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Foto: Keystone

















